
Telefonische Beratung unter +49 511 270 785 22
Telefonische Beratung
Beratung für Fachkräfte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Telefonische Beratung: +49 511 270 785 22
Montag: | 09.30 bis 12.00 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr |
Dienstag: | 13.00 bis 15.30 Uhr | |
Mittwoch: | 12.30 bis 15.30 Uhr | |
Donnerstag: | 09.30 bis 13.00 Uhr | 13.30 bis 15.30 Uhr |
Freitag: | 09.30 bis 12.00 Uhr |
Was macht die Beratung für Fachkräfte?
Im Kinderschutz erfahrene Fachkräfte informieren und beraten zu Themen im Kinderschutz:
- Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung
- Vorgehen, Handlungsabläufe, Kooperationsmöglichkeiten und Datenschutz
- Hilfs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien
Die personenbezogenen Daten des Kindes, Jugendlichen oder seiner Familie werden zur Wahrung des Datenschutzes durchgängig pseudonymisiert.
Wann kann ich die Fachberatung nutzen?
Anzeichen von Verletzungen, auffälliges Sozialverhalten, mangelnde medizinische Versorgung, witterungsunangemessene und verschmutzte Kleidung…Wer bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnimmt, muss handeln. Die Fachberatung hilft Ihnen bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung und dem Entwickeln weiterer Handlungsschritte.
Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
Anspruchsberechtigt nach § 8b SGB VIII, § 4 KKG sind alle Personen, die beruflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Hierzu gehören unter anderem:
- Lehrkräfte
- Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
- Ärztinnen und Ärzte
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Tagespflegepersonen
- Psychologinnen und Psychologen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Musik- oder Ballettschulen
- Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum Beispiel Fußballtrainerinnen und Fußballtrainer
- Aber auch Ausbildende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel, der Gastronomie, der Hausverwaltung oder im Handwerk
- ….
Wer bezahlt die Leistungen?
Die Fachberatung ist für die Anruferinnen und Anrufer kostenlos. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die von den öffentlichen Jugendhilfeträgern von Stadt und Region Hannover finanziert wird.
Was können Sie beitragen?
Hilfreich für die Fachberatung ist es, wenn Sie sich auf das Gespräch vorbereiten und vor Ihrem Anruf alle wichtigen Fakten und Beobachtungen, die Sie selbst oder Ihre Kolleginnen und Kollegen gemacht haben, zusammentragen. Nutzen Sie bitte die Fachberatung auch, wenn Sie für diesen Schritt keine Zeit haben.
Weitere Informationen und Anlaufstellen zum Thema Kinderschutz für Fachkräfte und Privatpersonen finden Sie unter www.kinderschutz-niedersachsen.de
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