Ärztliche Bescheinigung für Auslandaufenthalte: Tuberkulose

Sie planen einen Auslandaufenthalt und benötigen dafür eine ärztliche Bescheinigung, dass bei Ihnen keine Tuberkulose-Erkrankung oder Infektion vorliegt? 

Beglaubigung von Dokumenten

 

Bitte beachten

Leider können bis auf weiteres keine Tuberkulose-Testungen für Auslandsaufenthalte angeboten werden.
Alternativ fragen Sie bitte bei Ihrer Hausarztpraxis, Kinderarztpraxis, Lungenfacharztpraxis oder bei einer Radiologie nach der entsprechenden Tuberkulose-Untersuchung. 
Eine Terminvergabe im Gesundheitsamt ist voraussichtlich erst ab April 2024 wieder unter 0511-616-22888 oder tuberkulose@region-hannover.de möglich. Vorherige Terminanfragen werden nicht bearbeitet.
Vielen Dank.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Impfausweis
  • Unterlagen der Auslandsorganisation 
  • EC Zahlung (mit PIN!), im Gesundheitsamt möglich
    Barzahlung im Regionshaus,  Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, möglich

Folgende kostenpflichtige Untersuchungen können Sie bei uns erhalten. Eine Terminabsprache ist erforderlich.

Kosten:
Mendel-Mantoux-Test (Hauttest):                            28€
Interferon-Gamma-Release-Assay (Bluttest):        25€ bei uns, Achtung zzgl. Laborkosten ca. 40€, Rechnung erfolgt direkt vom Labor
Röntgen:                                                                        33€ (beinhaltet: Thorax p.a., Rücksprache, Befund, CD)

Untersuchungstermine:

Die Röntgenuntersuchung und der Bluttest können nach einer Terminabsprache werktags täglich stattfinden.

Besonderheiten beim Hauttest

Die Untersuchung mit dem Hauttest findet gebündelt an 2 Tagen im Monat statt. Jeweils der 1. und 3. Dienstag im Monat.
Anlegen am Dienstag (8:00 bis 11:00) und Ablesen am Donnerstag (13:00 bis 15:30 Uhr). Terminvereinbarung erforderlich.

Nach einer MMR (Masern-Mumps-Röteln) Impfung kann der MM-Test erst nach 6 Monaten angelegt werden. 
Auch eine MM-Test Wiederholung darf erst nach weiteren 8 Wochen stattfinden. (Booster-Effekt)