Für ein artgerechtes Leben

Tierschutz

Tierschutz ist aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Auf der Koppel

Der Tierhalter/Die Tierhalterin

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
(aus dem Tierschutzgesetz)

"amtlicher Tierschutz"

Im Rahmen des amtlichen Tierschutzes werden durch die Amtsveterinäre unter anderem Tierhaltungen, wie z. B. Zoologische Gärten, Zirkusunternehmen und Reitbetriebe, Tierhandel und Tierversuchseinrichtungen im Hinblick auf die Einhaltung der Tierschutzvorschriften überwacht und Hinweise aus der Bevölkerung verfolgt, wenn der Verdacht besteht, dass Tierhaltungen (auch private!) nicht tierschutzgerecht sind.

Tierschutzgesetz

Veröffentlicht und aktualisiert vom Bundesministerium der Justiz auf www.gesetze-im-internet.de

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Tierschutz

Meldung von Tierschutzverdachtsfällen

Sie haben den Verdacht , dass Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten, schlecht behandelt oder vernachlässigt werden? Bitte werden Sie tätig....

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Zum Wohl von Mensch und Tier

Hundehaltung

Gesetzliche Grundlagen für die Haltung von Hunden

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