Tierschutz

Meldung von Tierschutzverdachtsfällen

Sie haben den Verdacht , dass Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten, schlecht behandelt oder vernachlässigt werden? Bitte werden Sie tätig. Sprechen Sie - sofern möglich - den Tierhalter an. 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten, schlecht behandelt oder vernachlässigt werden, werden Sie bitte unbedingt tätig. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, den Tierhalter zunächst selbst direkt auf die Missstände anzusprechen. 

Darüber hinaus können Sie Ihre Beobachtungen aber auch dem Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover melden. Dort wird geprüft, ob gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde und entsprechende Maßnahmen gegen den Tierhalter eingeleitet werden müssen. 
Voraussetzung für eine Kontrolle einer Tierhaltung ist, dass ein begründeter Verdacht für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Daher ist es wichtig, die gemeldeten Mängel oder Missstände genau zu dokumentieren.  Als Grundlage für ein gerechtfertigtes Eingreifen sollten die genauen Adressdaten wie Namen und Anschrift der zu kontrollierenden Haltung sowie die dort vorherrschenden Umstände übermittelt werden. 

Am besten reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich oder per Email ein, indem Sie diesen Vordruck verwenden. Fotos können dabei besonders hilfreich sein und sollten, sofern vorhanden, ebenfalls übermittelt werden.

 

Aufgrund der Anzahl eingehender Beschwerden bitten wir Sie davon abzusehen, den jeweiligen Sachstand Ihrer Beschwerde zu erfragen, da zudem aus Datenschutzgründen keine Auskünfte zu eingeleiteten Maßnahmen erfolgen können.