Bildende Kunst Atelier- und Projektraumförderung - Hannover.de
Bildende Kunst Atelier- und Projektraumförderung
Die Landeshauptstadt verbessert mit der Atelier- und Projektraumförderung die Rahmenbedingungen für Bildende Künstler*innen und stärkt den Kunststandort Hannover.
Das Mutabor auf dem Opernplatz im August 2024
Gefördert werden
Mietkosten für Atelier- und Projekträume
Die förderfähigen Mietkosten können Kaltmiete, Nebenkosten und Betriebskosten enthalten.
Nicht gefördert werden
Ateliers und Projekträume außerhalb des Stadtgebiets Hannover
Ateliers und Projekträume, die nicht überwiegend für Projekte oder Arbeiten der Bildenden Kunst genutzt werden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Förderung richtet sich an Künstler*innen, die ihr Atelier im Stadtgebiet Hannover haben und an Betreiber*innen von Projekträumen im Stadtgebiet Hannover.
Um einen Mietkostenzuschuss bewerben können sich professionell tätige Bildende Künstler*innen, Ateliergemeinschaften und Betreiber*innen von Projekträumen für einen Projektraum oder ein Atelier in Hannover. Die Atelier-/Projekträume, für die der Zuschuss beantragt wird, müssen überwiegend als solche genutzt werden.
a) Atelier-/Ateliergemeinschaftsförderung
Professionelle künstlerische Tätigkeit (abgeschlossene künstlerische Ausbildung an einer Hochschule o.ä.)
Kontinuierliche, professionelle künstlerische Tätigkeit (Ausstellungen, Projekte etc.); für Nachwuchskünstler*innen wird berücksichtigt, dass noch keine langjährige künstlerische Vita vorliegen kann.
Möglichst eine öffentlichkeitswirksame Maßnahme (z.B. Atelierfest, Ausstellung, Publikation, Teilnahme am Kunstvolkslauf ZINNOBER)
b) Projektraumförderung
Kontinuierliche und professionelle künstlerische und/oder kuratorische Tätigkeit (Ausstellungen, Projekte etc.)
Programmplanung mit mindestens drei Projekten mit regelmäßigen Öffnungszeiten
Antragsunterlagen
a) Atelier-/Ateliergemeinschaftsförderung
Erstantrag
Ausgefüllter Antragsvordruck (Antrag auf Atelierförderung)
Portfolio mit künstlerischer Vita (max. 3 MB)
Ausstellungen und Abbildungen aktueller Arbeiten
Kopie des Mietvertrags für den Atelierraum (alternativ eine Absichtserklärung des/der Vermieter*in)
Folgeantrag
Ausgefüllter Antragsvordruck (Antrag auf Atelierförderung)
b) Projektraumförderung
Erstantrag
Ausgefüllter Antragsvordruck (Antrag auf Projektraumförderung)
Dossier (Konzept des Projektraums, künstlerische/kuratorische Vitae aller Beteiligten als Nachweis einer kontinuierlichen, professionellen, künstlerischen und/oder kuratorischen Tätigkeit (Austellungen, Projekte etc.), Programmplanung für das beantragte Jahr mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, Übersicht über die Finanzplanung für das Jahr mit Auflistung der geplanten Drittmittel, soweit dies zum Zeitpunkt der Antragstellung möglich ist, Bericht über das Programm des Vorjahres, sofern es im Vorjahr bereits Programme gab)
Kopie des Mietvertrags für den Projektraum (alternativ Absichtserklärung des/der Vermieter*in)
Folgeantrag
Ausgefüllter Antragsvordruck (Antrag auf Projektraumförderung)
Dossier (Programmplanung für das beantragte Jahr mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, Übersicht über die Finanzplanung für das kommende Jahr bzw. beantragte Jahr mit Auflistung der geplanten Drittmittel, soweit dies zum Zeitpunkt der Antragstellung möglich ist, Bericht über das Programm des Vorjahres, ggf. Änderungen zum Vorjahr
Kopie des Mietvertrags für den Projektraum, sofern sich Änderungen ergeben haben
Antrag stellen
Die Antragsunterlagen (Antragsformular, Portfolio/Dossier, Mietvertrag und ggf. weitere Nachweise) sind digital in drei einzelnen PDF-Dateien einzureichen. Die Dateigröße soll jeweils 3 MB nicht überschreiten. Einreichung sämtlicher Unterlagen bitte digital per E-Mail an bk@hannover-stadt.de. Sofern Sie vorab Fragen haben, richten Sie diese bitte ebenfalls an bk@hannover-stadt.de.
Sollten Sie zwei Anträge einreichen, senden Sie diese bitte in zwei Mails.
Frist: 01. Oktober für das Folgejahr, Förderzeitraum 01.01. bis 31.12.
Förderhöhen: Der Zuschuss wird für ein Jahr für Mietkosten gewährt. Die förderfähigen Mietkosten können Kaltmiete, Nebenkosten und Betriebskosten enthalten.
Mietkostenzuschüsse sind möglich bis zu
im Falle einer Atelierförderung: max. 1.000 EUR pro Jahr
im Falle einer Ateliergemeinschaftsförderung: max. 3.000 EUR pro Jahr
im Falle einer Projektraumförderung: max. 4.000 EUR pro Jahr
Verfahren: Über die Förderung entscheidet ein internes Gremium im Sachgebiet Bildende Kunst im Kulturbüro.
Förderkriterien
für die Atelier-/ Ateliergemeinschaftsförderung
Professionalität
künstlerische Qualität
Entwicklungspotential
Vernetzungsgrad
Engagement für die Entwicklung der Kunstszene
für die Projektraumförderung
Konzept / Profil des Projektraums
Professionalität
künstlerische und kuratorische Qualität der Ausstellungen
öffentliche Sichtbarkeit
Engagement für die Entwicklungen in der Kunstszene
Vernetzungsgrad
Engagement im Bereich von Teilhabe und Diversität sowie Nachhaltigkeit
Stiftung Horizonte
Grundförderung Projekträume
Einreichungen sind aktuell nicht möglich. Die nächste Ausschreibung für einen möglichen Förderzeitraum 2029-2032 wird voraussichtlich 2028 erfolgen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen werden rechtzeitig hochgeladen.
2021 wurde zusätzlich zur regulären Atelier- und Projektraumförderung eine Grundförderung für Projekträume eingerichtet. Die erste Vergabe erfolgte für vier Jahre (2021-2024) über einen Beschluss des Kulturausschusses, gefördert wurden fünf Projekträume. Die zweite Vergabe für den Förderzeitraum 2025-2028 erfolgte an sechs Projekträume.
Die Auswahl richtete sich nach dem Ziel des Förderprogramms, d.h. nach der Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kunstszene Hannovers und dem Beitrag zur Stärkung des Nachwuchses. Gemessen wird die an der Erfüllung folgender Kriterien:
Professionalität der Arbeit der Projekträume
Qualität der Programmgestaltung
Engagement für die Entwicklung der Kunstszene in Hannover
Öffentliche Sichtbarkeit
Beitrag zur Stärkung des Nachwuchses
Grad der Vernetzung
Maßnahmen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe