Das Kulturbüro hat viele verschiedene Förderprogramme für Kunst- und Kulturprojekte.
Projektantrag beim Kulturbüro stellen
Kulturförderrichtlinie und allgemeine Fristen
In der Kulturförderrichtlinie sind allgemeine Angaben zu Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen zu finden: hier
Alle Fristen für Förderungen des Kulturbüros finden Sie hier.
Das Kulturbüro fördert Kunst- und Kulturprojekte aus vielen verschiedenen Sparten. Auch Projekte, die sich nicht klar einer Kunstform zuordnen lassen, können vom Kulturbüro gefördert werden. Dazu gehören Projekte, die im internationalen Austausch entstehen, die von jungen Kulturschaffenden umgesetzt werden oder ein völlig neues Konzept auf die Beine stellen. Hier finden Sie Förderprogramme zu diesen drei Themen, sowie Förderprogramme, die sich einer bestimmten künstlerischen Disziplin zuordnen lassen.
Checkliste Ökologische Nachhaltigkeit in der Kultur
Die Checkliste soll als Impuls dienen, die eigenen Praktiken zu hinterfragen und nachhaltig zu verändern. Sie ermöglicht es Kulturschaffenden, den eigenen Status quo zu ermitteln und an fördernde Institutionen weiterzugeben. Ihre Angaben beziehen sich ausschließlich auf Handlungen der Kultureinrichtung und nicht auf private Nachhaltigkeitsbestrebungen.
Die Checkliste dient als freiwillige Selbsteinschätzung und nicht als Zertifizierung oder offizielle Prüfung. Ihr Ergebnis können Sie zum Abschluss als PDF exportieren und mit Ihrem Förderantrag als Nachweis Ihres nachhaltigen Engagements bei Förderern einreichen.
Ab einer Beantragung in Höhe von 5.000 EUR ist das Einreichen der Checkliste verbindlich.
Im ersten Schritt wählen Sie eines von drei Szenarien. Der Nachweis ist für mehrere Projekte pro Jahr im gleichen Szenario nutzbar. Bei einem höheren Szenario ist der Antrag erneut auszufüllen. Wenn perspektivisch bereits absehbar ist, dass im Laufe des Jahres Anträge mit größeren Summen o. Ä. gestellt werden, kann von vornherein das höhere Szenario gewählt werden.
Die benötigte Zeit für das Ausfüllen der Checkliste liegt – je nach Szenario – zwischen 10 und 20 Minuten.
Der Begriff „Kultureinrichtung“ wird für alle Kulturschaffenden gleichermaßen verwendet: von Einzelkünstlerinnen über Kollektive, Ensembles und Gruppen bis hin zu Kunst-, Kultur- und Bildungseinrichtungen, egal ob mit oder ohne eigenes Haus, klein oder groß, urban oder ländlich.
Es werden keinerlei Daten gespeichert oder weiterverarbeitet. Jegliche Eingabe erfolgt anonym. Sichern Sie Ihre Ergebnisse auf Ihrem Endgerät, da im Nachhinein nicht auf Eingaben zurückgegriffen werden kann.
Checkliste Nachhaltigkeit für ALLE Anträge über 5000,-
Link zur Seite der Stiftung Niedersachsen, auf der ein PDF zur „digitalen Checkliste Ökologische Nachhaltigkeit“ erzeugt werden kann.
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