Städtepartnerschaften Projektförderung - Hannover.de

Städtepartnerschaften Projektförderung

Die Landeshauptstadt Hannover fördert Projekte mit Hannovers sieben Partnerstädten.

MUSEAU aus Rouen

Mit dieser Förderung will die Landeshauptstadt Hannover die Vernetzung der Kultur- und Kreativszene und der engagierten Zivilgesellschaft aus Hannover mit ihren sieben Partnerstädten Bristol, Rouen, Perpignan, Blantyre, Hiroshima, Poznań und Leipzig stärken und Hannovers Weiterentwicklung zur internationalen Kulturstadt fördern.

Das Förderprogramm ist eine Anlage der Kulturförderrichtlinie, die bindende Hinweise und Regelungen enthält, die bei der Antragstellung ebenfalls zu beachten sind.

Gefördert werden:

  • Netzwerk- und Kooperationsprojekte von Kulturschaffenden aus allen künstlerischen Sparten
  • Begegnungsformate und Veranstaltungen von Städtepartnerschaftsvereinen, Schulen und weiteren Initiativen mit Bezug zu inter- und transkulturellem Lernen und gesellschaftsrelevanten Themen
  • Bürger*innenreisen (nur für Städtepartnerschaftsvereine)

Nicht gefördert werden:

  • Projekte, die keinen Bezug zu einer Partnerstadt Hannovers haben
  • Projekte, bei denen kein*e Partner*innen aus Partnerstädten bei der Konzeptentwicklung beteiligt sind
  • Projekte, bei denen kein Erfahrungsaustausch zwischen Akteur*innen aus beiden Partnerstädten stattgefunden hat
  • Bereits begonnene Vorhaben ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn
  • Projekte im Kontext eines (Hoch)-schulischen Kerncurriculums, inklusive Abschlussarbeiten und Examen
  • Projekte als Bestandteil eines religiösen Ritus oder auf Veranstaltungen mit spezifischer (partei)-politischer Ausrichtung
  • Produkte zur kommerziellen Vermarktung
  • Tourneen
  • Flugreisen, für die keine CO2-Kompensation geleistet wurde (z.B. über Atmosfair, Klima-Kollekte oder Myclimate Deutschland) oder Flugreisen für Reiseziele, die auch innerhalb von 8 Stunden per Bahn/ Auto /Schiff zu erreichen sind

Zugangsvoraussetzungen

  • Bezug zu einer oder mehreren Partnerstädten der Landeshauptstadt Hannover
  • Beitrag zur internationalen Vernetzung der Kulturszene Hannovers mit den Partnerstädten
  • Beitrag zum kommunalen Erfahrungsaustausch zu aktuellen Fragestellungen der Städte z.B. zu gesellschaftlicher Teilhabe, Stadtentwicklung, Nachhaltigkeitsfragen und kultureller Vielfalt
  • grundsätzlich ist eine Eigenbeteiligung erforderlich (vgl. Kulturförderrichtlinie, 3. Zuwendungsvoraussetzungen 3.3.e)

Antragsunterlagen

  • Antragsvordruck (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kosten- und Finanzierungsplan, der die Gesamtfinanzierung des Projekts darstellt

Antrag stellen

Alle Dokumente sind (ohne Antragsfrist) per Email an Internationale-kulturarbeit@hannover-stadt.de zu schicken.

Frist: Ab 2026 können Anträge auf Projektförderung zu den Fristen 01. November (für das Folgejahr) und zum 01. Mai (für das laufende Jahr) eingereicht werden.

Förderhöhe: In der Regel 1.000 – 5.000 EUR, Bürger*innenreisen bis max. 4.000 EUR

Verfahren: Über die Förderung entscheidet ein internes Gremium im Sachgebiet Internationale Kultur, Team Städtepartnerschaften im Kulturbüro.

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