Kulturförderung aus Regionsmitteln

3. Chorförderung

   

Um die gewachsene regionale Chortradition in ihrer Vielfalt zu erhalten, bietet die Region Hannover eine Förderung für Chöre und Vokalensembles an, die ihren Sitz in der Region Hannover haben.

Wer ist antragsberechtigt?

 

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und rechtsfähige gemeinnützige Gesellschaften.

 

Was wird gefördert?

 

Förderfähig sind Stimmbildungsmaßnahmen (als Zusatzangebot zur regulären Chorarbeit), Fortbildungsmaßnamen im Bereich Chororganisation, Kosten für Wettbewerbsteilnahmen, Probenwochenenden/Workshops und Netzwerkstreffen sowie Maßnahmen der Selbstpräsentation (Websitegestaltung, Demo-CDs/DVDs).

 

Auch Anschaffungen (beispielsweise Notenmaterial) bis zu einem Anschaffungswert von 1.000 € können unterstützt werden.

 

Die Chorvorhaben können bis zu einer Summe von 5.000 € gefördert werden. Die maximale Förderquote beträgt 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

(Weitere Informationen sind der Richtlinie „Chorförderung“ zu entnehmen.)

 

Hinweise zur Antragstellung:

 

Anträge können sowohl analog (postalisch mit Originalunterschrift) als auch digital gestellt werden.

 

Der Zugang zum Service-Portal für Online-Antragstellungen befindet sich unterhalb dieser Informationsseite (Schaltfläche „Online-Service“)



Informationen zur Online-Antragstellung:

 

  • Erster Schritt: Registrierung bzw. Anmeldung über „bundID“ (natürliche Personen) oder „Mein Unternehmenskonto“ (juristische Personen)
  • Es besteht die Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten der Registrierung: Antragstellende in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts (z. B. Vereine, privatrechtlich Stiftungen, GmbH) nutzen bitte eine Registrierung „Mein Unternehmenskonto“ (zum Beispiel über ELSTER Zertifikat)
  • Eine Registrierung über E-Mail-Adresse und Passwort (niedrigstes Sicherheitslevel) ist nur Antragstellenden in der Rechtsform einer natürlichen Person (Einzelperson) vorbehalten, sofern für den spezifische Förderbereich eine Antragsberechtigung vorliegt
  • Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht rechtskräftig

 

Antragsschluss

 

Anträge auf Chorförderung werden jährlich jeweils bis zum 31. Mai angenommen.
 

Kulturförderung: Antrag auf Chorförderung der Region Hannover

Angaben zum Vorhaben, zum antragstellenden Chor beziehungsweise Vokalensemble und zur Finanzierung.

Dateityp: pdf Größe: 1,29 MB

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen i. S. des § 36 VwVfG sowie notwendige Erläuterungen. Die ANBest-P sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, sowe...

Dateityp: pdf Größe: 109,12 kB

Kulturförderung: Mittel abrufen

Mittelabruf aus der Kulturförderung der Region Hannover ohne Vorlage von Belegen

Dateityp: pdf Größe: 79,65 kB

Kulturförderung: Verwendungsnachweis (Chorförderung)

Verwendungsnachweis über Mittel aus der Kulturförderung der Region Hannover – Chorförderung

Dateityp: pdf Größe: 1,48 MB

Kulturförderung: Belegliste zum Verwendungsnachweis (Chorförderung)

Tabellenkalkulation (.xlsx): Liste der Belege für Einnahmen des Vorhabens erfassen wie zum Beispiel Teilnahmegebühren, Drittmittel, weitere Einnahmen.

Dateityp: vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet Größe: 21,09 kB

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