5. Spielplanförderung

Für die Förderperiode 2024-2026 wurden die Zuwendungskriterien überarbeitet und das Antragsverfahren umgestaltet. Die Antragstellung für Gastspiele im Jahr 2024 ist nicht mehr möglich.
Gastspiele ab 01.01.2025 bis 31.12. 2026
Für Gastspiele, die im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 stattfinden, gilt die Richtlinie für die Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2025-2026, die am 01.01.2024 in Kraft tritt.
Antragstermin ist jeweils der 30.10. des Vorjahres (erstmalig am 30.10.2024)
Gefördert werden pro Kalenderjahr grundsätzlich maximal drei verschiedene Gastspiele Darstellender Kunst. Zusätzlich kann ein viertes Gastspiel gefördert werden, wenn es sich explizit an Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre richtet. Aufführungen im Rahmen von Theaterfestivals oder Festspielen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zu beachten: Der Abschluss von projektbezogenen Verträgen (in diesem Fall: Gastspielverträgen), die Voraussetzung für die Durchführung der Gastspiele sind, schließt eine Förderung nicht aus, sofern die Vertragsabschlüsse nach dem Datum der Antragstellung erfolgen.
Näheres zu den Zuwendungskriterien ist der Richtlinie für die Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2025-2026 zu entnehmen, die am 01.01.2024 in Kraft tritt. Oder auf der Antragsseite im Service-Portal der Region Hannover.

Vom 01.01.2024 (Inkrafttreten)
Richtlinie zur Spielplanförderung 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026
Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2025-2026
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Onlineantrag auf Spielplanförderung 2025-2026
Antragsschluss ist der 30.10.2025 für den Spielplan 2026. Bitte halten Sie alle benötigten Anlagen und ausgefüllte Unterlagen bereit.
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Kulturförderung: Antrag Spielplanförderung 2025-2026
Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026: Angaben zum Antragsteller, zum Fördergegenstand und zu den Gastspielen, für die eine Förderung beantragt wird