Dreijährige Kulturförderung aus Regionsmitteln

Institutionelle Förderung

  

Die Region Hannover fördert die strukturelle Sicherung und konzeptionelle Stärkung von nichtstaatlichen Kultureinrichtungen, insbesondere in den Umlandkommunen.

Was wird gefördert?

Die Region Hannover unterstützt Vorhaben kultureller Einrichtungen, die eine künstlerisch-kulturelle bzw. soziokulturelle Angebotsvielfalt erhalten und weiterentwickeln, vorrangig in den Umlandkommunen. 

Gefördert werden Kultureinrichtungen mit öffentlich zugänglichen Kultur- und Begegnungsprogrammen, die sich an unterschiedliche Besucher*innengruppen richten und somit den Charakter eines „Dritten Ortes“ aufweisen.

Die strukturelle Sicherung und konzeptionelle Stärkung können für den dreijährigen Zeitraum 2027-2029 mit einer Fördersumme i. H. v. bis zu 30.000 € pro Jahr gefördert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (z. B. eingetragene Vereine, gGmbH, gUG, privatrechtliche Stiftungen) mit Sitz in der Region Hannover.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

Die Förderung setzt voraus: 

  • Die Kultureinrichtung hat ihren Sitz und Veranstaltungsort in einem eigen genutzten Gebäude und bietet seit mindestens drei Jahren kontinuierlich ein öffentlich zugängliches Kultur- und (sozio-)kulturelles Begegnungsprogramm.
  • Die Kultureinrichtung und ihre Kooperationspartner*innen leisten einen Beitrag zu einer demokratischen Kultur und zur Weiterentwicklung des Ortes im Sinne eines „Dritten Ortes“.
  • Die Kultureinrichtung verfügt über Ansätze zur Barrierefreiheit.
  • Die Angebote der Kultureinrichtung sind auf folgende künstlerische und /oder soziokulturelle Sparten ausgerichtet: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Fotografie, Literatur, Medienkunst, Museum oder Musik.
  • Die Kultureinrichtung hat grundsätzlich nicht mehr als drei Vollzeitstellen, die auf mehrere Teilzeitstellen verteilt sein können.

Wie und bis wann kann der Antrag eingereicht werden?

Anträge sind beim Team Kulturförderung/Archiv der Region Hannover postalisch bis zum 30. November 2026 zu stellen. Die Antragstellung erfolgt auf dem bereitgestellten Antragsformular.

Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.
 

Sind persönliche Beratungen vor der Antragstellung möglich?

Persönliche Beratungen (telefonisch oder vor Ort) werden bis zwei Wochen vor Ablauf der Antragsfrist angeboten. 

Wann werden die Entscheidungen bekanntgegeben?

Die Ergebnisse des Entscheidungsverfahrens werden voraussichtlich Anfang Februar 2027 bekannt gegeben.

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