Kulturförderung aus Regionsmitteln
Spielplanförderung
Was wird gefördert?
Die Region Hannover fördert in ihrem Gebiet, vorrangig in den Umlandkommunen, die Vielfältigkeit der Spielpläne Darstellender Kunst.
Pro Antragsteller*in und Kalenderjahr können in der Regel bis zu drei verschiedene Spielplanpositionen (Gastspiele) Darstellender Kunst gefördert werden. Zusätzlich kann eine vierte Position gefördert werden, wenn sie sich explizit an Kinder- und Jugendliche bis 14 Jahre richtet.
Die Förderung beträgt in der Regel 50% des jeweils vertraglich vereinbarten Aufführungshonorars zuzüglich anfallender MwSt./USt., maximal jedoch 5.000 € pro gefördertem Gastspiel.
Zur Darstellenden Kunst zählen:
- Schauspiel/Performance
- Figuren- und Objekttheater
- Zeitgenössischer Zirkus/Artistik
- Kabarett, Comedy, Varieté
- Pantomime
- Ballett, Tanztheater, Zeitgenössischer Tanz
- Oper, Musiktheater, Musical
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind die regionsangehörigen Kommunen, eingetragene Kulturvereine und gemeinnützige Unternehmergesellschaften (gUG, gGmbH) mit Sitz in der Region Hannover.
Wie und bis wann kann der Antrag eingereicht werden?
Anträge sind beim Team Kulturförderung/Archiv der Region Hannover postalisch bis zum 30. Oktober 2026 zu stellen. Die Antragstellung erfolgt auf dem bereitgestellten Antragsformular.
Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.
Wann können Gastspielverträge unterschrieben werden?
Ab der Förderperiode 2027-2029 können Gastspielverträge bereits vor dem Antragseingang beidseitig unterschrieben werden. Auch ein vorzeitiger Maßnahmebeginn gilt ab Antragseingang als gewährt. Allerdings wird damit noch keine Förderentscheidung vorweggenommen. Das finanzielle Risiko einer Nichtbewilligung trägt bis zur Förderentscheidung der/die Antragstellende.
Sind persönliche Beratungen vor der Antragstellung möglich?
Persönliche Beratungen (telefonisch oder vor Ort) werden bis zwei Wochen vor Ablauf der Antragsfrist angeboten.
Wann werden die Entscheidungen bekanntgegeben?
Die Ergebnisse des Entscheidungsverfahrens werden voraussichtlich Anfang Dezember des Antragsjahres bekannt gegeben.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie „Förderung der Spielplanförderung“ und in den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) bzw. in den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk).
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