Mit der Musikförderung will die Landeshauptstadt Hannover gezielt die Hannoverschen Musiker*innen und die lokale Musikszene fördern, den Musikstandort der UNESCO City of Music Hannover in Qualität und Vielfalt stärken und seine Weiterentwicklung fördern.
Gefördert werden
- Konzerte, Konzertreihen, Festivals
- Projekte, die künstlerisch mit Klängen und Geräuschen umgehen
- Andere Formate, die geeignet sind, musikalische Netzwerke und interdisziplinäre Kooperationen weiterzuentwickeln
Nicht gefördert werden
- Projekte als Bestandteil eines religiösen Ritus
- Projekte im Rahmen von Veranstaltungen mit spezifischer (partei-) politischer Ausrichtung
- Reine Studioaufnahmen zur kommerziellen Vermarktung; Ausnahmen sind in der Regel nur im Kontext von Nachwuchsförderung denkbar
Zugangsvoraussetzungen
- Förderanträge stellen können Musiker*innen und Veranstalter*innen aus Hannover oder Musiker*innen und Veranstalter*innen von außerhalb Hannovers, die ihr Projekt in Hannover verwirklichen wollen.
- Bei Antragsteller*innen ohne Wohnsitz in Hannover ist der Mehrwert für die lokale Musikszene herzustellen.
- Finanzielle Förderung von Konzertvorhaben außerhalb von Hannover werden nur in seltenen Fällen und nur dann gewährt, wenn eine besondere Botschafterfunktion für die UNESCO City of Music Hannover erkennbar ist.
- Wir empfehlen, Honorare und Gagen gemäß den Richtlinien der DVO/UDJ usw. anzusetzen.
Antragsunterlagen
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Kosten- und Finanzierungsplan, der die Gesamtfinanzierung des Projekts darstellt
Antrag stellen
Einreichung digital an: almut.wille@hannover-stadt.de
Oder per Post an:
Landeshauptstadt Hannover
Kulturbüro Hannover
OE 41.11 MU
Landschaftstrasse 7
30159 Hannover
Frist: 01. Mai für das laufende Jahr, 01. November für das erste Halbjahr des Folgejahres. Keine Frist für die Beantragung von Fördersummen bis 500 EUR.
Förderhöhe: in der Regel 500 bis 3.000 EUR
Verfahren: Über die Förderung entscheidet ein internes Gremium im Sachgebiet Musik des Kulturbüros.
Grundförderung Musik
Die Bewerbungsfrist für den Förderzeitraum 2024-2027 endete am 1. November 2023. Einreichungen sind aktuell nicht möglich. Die nächste Ausschreibung für die Jahre 2028-2031 wird voraussichtlich im Spätsommer 2027 erfolgen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen werden rechtzeitig hochgeladen.
Die Grundförderung ist eine vierjährige Projektförderung. Die Förderung richtet sich an professionelle, bereits mehrere Jahre durchgängig geförderte Akteur*innen der Freien Musikszene und soll Flexibilität und Spielraum für die eigene Profilierung und Entwicklung geben. Die Grundförderung kann verschiedene und auch mehrere Ziele verfolgen, zum Beispiel:
- Exzellenzentwicklung
- Erhöhung der Sichtbarkeit
- neue Vernetzungen und Kooperationen (als Prozessförderung)
- Strukturentwicklung
Die Grundförderung wird für vier Kalenderjahre in Folge vergeben. Die Bewilligung erfolgt jedoch jahresbezogen. Folgeanträge auf Grundförderung können bereits nach drei Jahren Laufzeit gestellt werden. Ein Anspruch auf Verlängerung der Förderung über vier Jahre hinaus oder eine sich nach vier Jahren anschließende Förderung besteht nicht.
Information zur Projektförderung Kulturbüro
Dateityp: pdf Größe: 276,98 kB
Infoblatt SDG-Ziele
Infoblatt SDG-Ziele
Dateityp: pdf Größe: 640,68 kB
Antrag auf Förderung eines Projektes
Dateityp: pdf Größe: 770,53 kB
Kosten- und Finanzierungsplan Kulturbüro Projektförderung
Dateityp: vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet Größe: 58,29 kB
Verwendungsnachweis Projekte
Onlineformular
Dateityp: pdf Größe: 79,11 kB
Belegliste Kulturbüro Projektförderung
Dateityp: vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet Größe: 18,96 kB