Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Region Hannover

i-KFZ: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen online

Neben Außerbetriebsetzungen und Wiederzulassungen sind auch Halterwechsel, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung vollständig online im Portal durchführbar.

Bitte beachten:

Aufgrund von Wartungsarbeiten ist zu folgender Zeit mit Ausfällen im i-KFZ-Portal zu rechnen:

  • Freitag, 08.03.2024, von 16:30 Uhr bis vsl. 20:00 Uhr

Seit Inkrafttreten der 4. Stufe IKFZ im September 2023 ist eine sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs möglich, auch ohne Siegel am Kennzeichen. Dazu muss der Zulassungsnachweis ausgedruckt und von außen sichtbar am Fahrzeug platziert werden. Dann ist ein sofortiges Losfahren 10 Tage lang möglich. 

i-KFZ im STVA-Portal

i-KFZ Stufe 4: Zulassungen, Wiederzulassungen, Außerbetriebsetzungen und Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen über das Internet. Über diesen Link geht es di...

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Voraussetzungen und Funktionsweise von iKFZ

Folgendes wird für iKFZ benötigt:

  • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (alternativ ein Computer mit einem Kartenlesegerät)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I/Fahrzeugschein mit Sicherheitscode)
  • und vorgangsabhängig ggf. Teil II (ZB II/Fahrzeugbrief) sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes

i-KFZ

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Was brauche ich? Wie funktioniert es? Was sind mögliche Fehlerhinweise? Eine Anleitung direkt online oder als PDF-Datei zum Download.

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Video

Das Bundesverkehrsministerium hat ein einminütiges Video erstellt, in dem die Online-Umschreibung eines Fahrzeugs genau erklärt wird.

Erklärvideo i-KFZ

Video "So geht: Kfz Online umschreiben mit i-Kfz" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

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Faltblatt i-KFZ

So funktioniert "i-KFZ". Ein Infofaltblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Weitere Informationen zu iKFZ

Umfassende Informationen sind auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums erhältlich:

www.bmvi.de