Beteiligung öffentlicher Stellen

5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016

5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016 (RROP 2016) - Neu-Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung

Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) über die geplante 5. Änderung des RROP 2016 informiert.
Die 5. Änderung des RROP 2016 umfasst die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung (ohne Konzentrationswirkung) gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 Raumordnungsgesetz (ROG).
Mit Urteil vom 5. März 2019 – rechtskräftig seit dem 21. Mai 2019 – hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung (Konzentrationsplanung) im RROP 2016, Abschnitt 4.3.2 Ziffer 02, für unwirksam erklärt. Aufgrund dessen ist die Region gefordert – in Anpassung an die Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) – eine Neuplanung der Windenergienutzung im RROP vorzunehmen. Denn die Träger der Regionalplanung haben entsprechend der Planungsvorgabe des LROP für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den RROP festzulegen (s. LROP Abschnitt 4.2 Ziffer 04 Satz 1).

Die 5. Änderung betrifft die folgenden Bestandteile des RROP 2016:

  • die Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:50.000
    (die gebietsbezogenen Festlegungen zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Windenergienutzung), 
  • die Beschreibende Darstellung
    (die textlichen Festlegungen im Abschnitt 4.2.3 Ziffern 01 und 02 zu erneuerbaren Energien und insbesondere Windenergie),
  • die Begründung/Erläuterung (inkl. Anhang zur Begründung - Gebietsblätter Windenergie)
    (die Begründung der Plansätze im Abschnitt 4.2.3 Ziffern 01 und 02, insbesondere die Planungskonzeption zur Festlegung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung)
  • und den Umweltbericht.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Auslegung des 1. Entwurfes der 5. Änderung des RROP 2016 erfolgte von Mitte Mai bis Anfang Juli 2022 (siehe Amtsblatt Nr. 18 vom 05.05.2022).

Aufgrund der zahlreichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen u.a. mit dem „Sommerpaket“ Mitte 2022 war eine grundlegende Überarbeitung erforderlich.

Der zweite Entwurf der 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms basiert auf den neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen („Sommerpaket“ der Bundesregierung zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien). Der für Regionalplanung zuständige Fachausschuss der Region Hannover hatte am 04. Mai 2023 einstimmig die Empfehlung an den Regionsausschuss (Sitzung am 16. Mai 2023) gegeben, den Neuplanungsentwurf zur Sicherung von Windenergiegebieten im RROP ins öffentliche Beteiligungsverfahren zu geben. Das öffentliche Beteiligungsverfahren sollte zum 01. Juni 2023 starten.

Die Regionsverwaltung hat überraschend neue Erkenntnisse zu Belangen der Landesverteidigung erhalten und ist verpflichtet, die der Geheimhaltung unterliegenden Hinweise der Bundeswehr in die Planung einzuarbeiten. Die Kulisse der Windenergiegebiete wird sich dadurch voraussichtlich verändern. Neue Gebiete könnten hinzukommen, andere Gebiete eine neue Abgrenzung erhalten oder wegfallen. Dies bedingt eine erneute Überarbeitung des Verwaltungsentwurfes. Das Beteiligungsverfahren wird daher vorerst ausgesetzt.