Beteiligung öffentlicher Stellen
5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016
Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) über die geplante 5. Änderung des RROP 2016 informiert.
Die 5. Änderung des RROP 2016 umfasst die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung (ohne Konzentrationswirkung) gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 Raumordnungsgesetz (ROG).
Mit Urteil vom 5. März 2019 – rechtskräftig seit dem 21. Mai 2019 – hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung (Konzentrationsplanung) im RROP 2016, Abschnitt 4.3.2 Ziffer 02, für unwirksam erklärt. Aufgrund dessen ist die Region gefordert – in Anpassung an die Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) – eine Neuplanung der Windenergienutzung im RROP vorzunehmen. Denn die Träger der Regionalplanung haben entsprechend der Planungsvorgabe des LROP für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den RROP festzulegen (s. LROP Abschnitt 4.2 Ziffer 04 Satz 1).
Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Die Unterlagen zum Herunterladen
Amtsblatt Nr. 28 vom 16. Juli 2020
Amtsblatt Nr. 28 vom 16. Juli 2020
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DownloadBeschlussdrucksache Nr. 3254 (IV) BDs vom 25. Mai 2020 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016 (RROP 2016)
5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016 (RROP 2016) - Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzunghier...
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