Klimaziel

Windenergie in der Region Hannover

26 wichtige Fragen und Antworten

Windräder in der Nähe von Uetze

Die Region Hannover strebt an, das Klimaziel der Treibhausgasneutralität möglichst bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung dieses Ziels ist die Windenergie.

Windenergie ist eine unerschöpfliche, erneuerbare Energiequelle für die Erzeugung von Strom. Diese gilt es daher auch bei uns auszubauen. Den planerischen Rahmen dazu schafft die Region Hannover über die Regionalplanung. Einige Menschen haben jedoch Ängste und Befürchtungen hinsichtlich der Nutzung von Windenergie. Zudem kursieren immer wieder Gerüchte und Mutmaßungen über negative Effekte von Windenergieanlagen.

Das Team Regionalplanung der Region Hannover hat deshalb für Sie hier die wichtigsten Fragen zum Thema aufgeführt und versucht, diese allgemeinverständlich zu beantworten. Wir möchten Sie auf dem Weg in die Energiewende mitnehmen. Deshalb: Schreiben Sie uns, wenn Ihnen etwas unklar bleiben sollte. Am besten per E-Mail an: regionalplanung@region-hannover.de

Ihr Team Regionalplanung

Warum soll Windenergie in der Region Hannover ausgebaut werden?

Die Windenergie ist eine tragende Säule der Energiewende. Im "Masterplan 100 % für den Klimaschutz" der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover aus dem Jahr 2014 ist vorgesehen, eine klimaneutrale Energieversorgung bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Das heißt: Die Treibhausgas-Emissionen sind dann gegenüber 1990 um 95 Prozent und der Endenergiebedarf um 50 Prozent gesenkt worden. Ende 2021 ist die Region Hannover von ihren politischen Gremien beauftragt worden, mit den Städten und Gemeinden den Masterplan 100% für den Klimaschutz möglichst bis 2035 mit dem Ziel der Klimaneutralität fortzuschreiben. Um diese "klimaneutrale Region Hannover" zu erreichen, müssen erneuerbaren Energien ausgebaut werden, allen voran Windenergie und Photovoltaik.

Gibt es in der Region Hannover ausreichend Wind für die Produktion von Strom?

Ja. Nach einer Windpotenzialstudie im Auftrag der Region Hannover sowie Berechnungen aus dem Projekt "EnerKlim – Energiewende im Klimawandel in der Metropolregion Hannover, Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg" liegen bei Höhen von 120 bis 160 Metern über Grund die mittleren Windgeschwindigkeiten zwischen 6,5 und 7 Meter pro Sekunde (m/s). Das reicht für einen wirtschaftlichen Betrieb von Windenergieanlagen aus.

Wieviel Windenergie wird in der Region Hannover produziert?

260 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von rund 430 Megawatt (MW) sind in der Region Hannover in Betrieb. Die mit Abstand meisten Rotoren drehen sich in Neustadt am Rübenberge (70) und in Uetze (42).
Alle Windenergieanlagen zusammengerechnet produzieren jährlich über 762 Gigawattstunden (GWh) Strom.
Der Anteil der Stromproduktion aus Windenergie beträgt damit rund zehn Prozent am Gesamtstromverbrauch in der Region Hannover. 
 

Windenergie-Anlagen pro Kommune in der Region Hannover2021

 

Wie hoch sind Windenergieanlagen?

Über Zweidrittel der Anlagen in der Region Hannover sind nur bis zu 100 Meter hoch.  Grund dafür ist, dass der Großteil der Anlagen relativ alt ist In der Nähe von Uetze stehen mit 200 Metern die höchsten und modernsten Windräder in der Region.
Die Gesamthöhe einer Windenergieanlage bemisst sich vom Mastfuß bis zur obersten Spitze der Rotorblätter. Die Anlagenhöhe entscheidet über die 2Ernteleistung" beim Wind: In höheren Luftschichten weht der Wind kräftiger und stabiler. 

Was ist "Repowering" und was ändert sich dadurch?

Beim Repowering werden ältere, kleine Anlagen durch leistungsstärkere – aber auch höhere –  ersetzt. Damit wird der alte Standort besser ausgenutzt. Oft werden die alten Anlagen in anderen Ländern weitergenutzt oder recycelt. Die alten Anlagen haben etwa 0,5 bis 1,5 Megawatt (MW) Leistung, die neuesten dagegen 3 bis 4,5 MW. 
Interessant ist auch ein Blick auf die Drehzahlen. Je größer die Anlage, desto kleiner die Rotordrehzahl. Die alten Rotoren aus den 1990er-Jahren laufen 40 bis 60 Umdrehungen pro Minute Bei den modernen Anlagentypen mit einer Leistung ab 3 MW sind es 5 bis 20 Umdrehungen. Das beruhigt das Landschaftsbild, reduziert Schall und löst weniger Vibrationen aus.

Welche Abstände müssen Windenergieanlagen untereinander einhalten und welche zu Siedlungen?

Hinter dem Rotor verwirbelt die Luft. Dadurch könnte die benachbarte Anlage gestört werden, die dann leistungsärmer wäre. Aus diesem Grund werden in der Nebenwindrichtung etwa 420 Meter (dreifacher Rotordurchmesser), in der Hauptwindrichtung rund 700 Meter Abstand (fünffacher Rotordurchmesser) zwischen den Anlagen eingehalten. Von Siedlungen sind die Anlagen nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) der Region Hannover mindestens 800 Meter entfernt, von Einzelhäusern und Splittersiedlungen 600 Meter. Einen einheitlichen Mindestabstand, wie in einigen anderen Bundesländern, gibt es in Niedersachsen nicht.
Die gesetzlichen Mindestabstände werden im Genehmigungsverfahren nach der "Technischen Anleitung Lärm" (TA Lärm) für jede Anlage berechnet. 

Was ist eine "10H-Regelung" und warum wendet die Region Hannover nicht deutlich größere Vorsorgeabstände zu Siedlungen an wie zum Beispiel Bayern?

10H bedeutet: Das Zehnfache der Höhe einer Windenergieanlage ergibt den Abstand zur vorhandenen Bebauung. Bei 200 Metern Gesamthöhe (vom Fuß bis zur obersten Rotorblattspitze) wären das 2.000 Meter Abstand. Diese Regelung sieht die Bayerische Bauordnung pauschal vor. In Niedersachsen gibt es keine entsprechende Abstandsregel. Der Hintergrund ist einfach: Würde ein pauschaler Mindestabstand von zwei Kilometern zur Wohnbebauung vorgeschrieben, blieben nach Berechnungen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz in ganz Niedersachsen nur 0,1 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windenergieanlagen übrig. Damit aber das Ausbauziel von mindestens 20 Gigawatt Windenergieleistung bis zum Jahr 2030 erreicht wird, sollen in Niedersachsen nach dem neuesten Windenergieerlass bis dahin 1,4 Prozent der Fläche für Windenergienutzung vorgesehen werden. Anders sind die Ziele nicht zu erreichen. Wichtig dabei: Die Erfahrung aus der bisherigen Praxis zeigt, dass die bisher umgesetzten Abstände sachgerecht und verantwortungsvoll bemessen sind. An der bayerischen Regelung wird zudem kritisiert, dass damit die Windenergieanlagen in siedlungsferne und dadurch landschaftlich oft besonders wertvolle Gebiete verdrängt werden.

Zu Rotmilan- oder Schwarzstorchhorsten werden größere Abstände eingehalten als zu Siedlungen. Ist der Region Hannover der Artenschutz wichtiger als der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern?

Nein. Es handelt sich hier um ganz unterschiedliche Schutzbedürfnisse. Der Schutz des Menschen steht an erster Stelle. Allerdings dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz bestimmte Vogel- und Fledermausarten in ihren Brut- und Lebensräumen nicht gestört oder gar getötet werden. Der Schutzbedarf dieser Arten ist daher ein anderer als bei den Menschen. Deshalb werden in Gebieten mit entsprechenden Vorkommen artspezifische und damit teilweise größere Schutzabstände zu den Anlagen berücksichtigt. Mit dieser Verfahrensweise wird auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen. Danach bleibt die Bedrohung im Einzelfall maßgeblich und nicht die Frage, ob die Population der Vogelart insgesamt gefährdet ist. 

Welche Vorkehrungen werden bezüglich schädlicher Umwelteinwirkungen oder sonstiger Gefahren im Sinne des Immissionsschutzes getroffen?

Stehen die genauen Standorte, die Anzahl und Art der Windenergieanlage (Höhe und Rotordurchmesser) fest befasst sich das Team Immissionsschutz der Region Hannover mit dem Genehmigungsverfahren für die Anlagen. Es bewertet, ob mit den von den Betreibern der Anlagen vorgelegten Gutachten die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) eingehalten werden.  Das Gesetzt hat das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen sowie Boden, Wasser und Atmosphäre und auch Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. 

Was ist Infraschall? 

Infra ist Lateinisch und heißt auf Deutsch: unterhalb, darunter. Der Infraschall ist von uns Menschen nicht zu hören. Er hat weniger als 16 Hertz und liegt somit unterhalb eines tiefen Brummens. Infraschall kommt in der Natur als nicht hörbarer Begleiter beim Donnern während eines Gewitters, beim Meeresrauschen oder bei Erdbeben vor. Windenergieanlagen strahlen ein Spektrum an Geräuschen ab, auch Infraschall. Der führt nach allen wissenschaftlichen Untersuchungen, die dazu bisher vorliegen, in keinem Fall zu einer Beeinträchtigung des Menschen. 
Beispiel: Bei 700 Metern Abstand ist der Infraschallpegel bei eingeschalteten Anlagen nur unwesentlich höher als bei ausgeschalteten Anlagen. Den Großteil des Infraschalls verursacht der Wind selbst. In Dänemark, das eine der höchsten Dichten an Anlagen hat, wurde im Rahmen umfangreicher Messungen und Untersuchungen festgestellt, dass der Infraschall selbst bei geringstem Abstand keinerlei Auswirkungen auf den Menschen hat. 

Windenergieanlagen erzeugen Schattenwurf. Wie wird dies bei der Planung berücksichtigt?

Im Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen wird der Schattenwurf jeder einzelnen Anlage im Tages- und Jahresverlauf berechnet. Dieser ist abhängig vom Sonnenstand, Wetter, Gelände und der Höhe der Anlage. Gesetzliche Grenzwerte gibt es nicht. Als zumutbar wird eine Dauer der Verschattung von etwa 30 Minuten am Tag oder 30 Stunden im Jahr angesehen.

Was ist der "Diskoeffekt"?

 Es handelt sich dabei um Spiegelungen der Sonne auf den glänzenden Lackierungen der Rotorblätter. Je nach Sonnenstand kommt es beim Drehen der Rotorblätter zu wiederkehrenden Lichteffekten, ähnlich wie bei zuckenden Lichtstrahlen in der Diskothek. Heute tritt dieser Effekt nur noch selten auf, da die Rotorblätter mit matten, wenig spiegelnden Oberflächen beschichtet sind.

Was versteht man unter "Befeuerung"?

Das meist nächtliche Blinken der Windenergieanlagen, damit diese den Piloten in Flugzeugen als Hindernis auffallen. Auch wenn die Belästigung als "nicht erheblich" eingestuft wird, gibt es mittlerweile bei manchen Anlagen schon eine bedarfsgerechte Befeuerung. Dazu ermitteln Radarsysteme, ob sich ein Flugobjekt nähert. Erst dann gehen automatisch die Lichter an – und danach wieder aus. 

Wurde bei der Windenergieplanung berücksichtigt, dass Windenergieanlagen im Winter Eis von den Rotoren wegschleudern können?

Ja, bei entsprechender Witterung kann es an den Rotoren zur Eisbildung kommen. Eine Gefahr beim Abwerfen von Eisklumpen entsteht aber nur im unmittelbaren Umfeld. Als Abstand zu Verkehrswegen ist der 1,5-fache Rotordurchmesser plus Nabenhöhe vorgesehen. Bei einer 200 Meter hohen Anlage sind das mehr als 300 Meter Abstand. Da Wohn- und Gewerbeflächen einen größeren Abstand zu Windenergieanlagen haben sind sie in keinem Fall betroffen. Zudem ist der Eisabwurf und eine mögliche Gefahr daraus in jedem Genehmigungsverfahren anlagenbezogen zu berücksichtigen/zu prüfen. Technisch möglich sind inzwischen auch Abtau- oder Abschaltautomatiken, die diese Gefahr vermeiden.

Stimmt es, dass Immobilien durch in der Nähe geplante Windenergieanlagen an Wert verlieren? 

Durch die vorgeschriebenen Abstände zur Bebauung ist keine Beeinträchtigung zu erwarten. Anlagen dieser Art gehören mehr und mehr zum Alltagsbild in vielen Teilen der Region. 

Was ist unter einer "optisch bedrängenden Wirkung" durch Windenergieanlagen zu verstehen und wann ist mit einer solchen zu rechnen?

Der Begriff stammt aus der Rechtsprechung und beschreibt einen Aspekt der baulichen Bodennutzung. Da es keine Studien oder Erkenntnisse zu möglichen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen gibt, gilt als Faustformel: Unterschreitet der Abstand zur Wohnbebauung den Wert aus der Gesamthöhe der Anlage mal zwei, kann von einer "optisch bedrängenden Wirkung" gesprochen werden.

Warum legt die Region Hannover keine Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen fest?

Um das Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele in der Region nicht zu gefährden, wird auf die Festlegung einer Höhenbegrenzung verzichtet. Im Einzelfall kann es Einschränkungen bei der Höhe von Windenergieanlagen wegen der Flugsicherheit geben. Das wird dann in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

In der Region Hannover gibt es zwei Flughäfen: den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen sowie den Militärflughafen Wunstorf-Großenheidorn. Ist das berücksichtigt? 

In die jeweilige Standortplanung der Anlagen werden die zuständigen Behörden frühzeitig eingebunden. Das sind das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.

Die Wetterbeobachtung per Wetterradar kann durch Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Wie wird das eingeplant?

Der Deutsche Wetterdienst betreibt am Flughafen Hannover-Langenhagen ein Wetterradar wie bundesweit an16 weiteren Standorten. Jedes hat eine Reichweite von 150 Kilometern. Ziel ist die Wetterbeobachtung und -vorhersage. Dazu gehört eine flächendeckende und dreidimensionale Niederschlagsmessung. Reichen Windenergieanlagen aufgrund ihrer Höhe in die von dem Wetterradar beobachtete Atmosphäre hinein, können durch Abschattungen und Reflexionen die Messwerte beeinflusst werden. Deshalb wird in einem Umkreis von 15 Kilometern um das Wetterradar genau geprüft, ob eine neue Windenergieanlage stören könnte. Sollte dieses der Fall sein, sind Höhenbeschränkungen angeraten.

Was sind seismologische Stationen und wie werden Auswirkungen von Windenergieanlagen auf diese berücksichtigt?

Es geht dabei um das Messen von Schwingungen im Boden. Der Bundesverband Erdöl, Erdgas und Geoenergie betreibt bundesweit ein entsprechendes Messnetz. Damit werden Erschütterungen an und unter der Erdoberfläche erfasst. Registriert werden selbst feinste Schwingungen, wie sie von Zügen, Autos oder im Wind bewegten Bäumen ausgehen. Auch Windenergieanlagen erzeugen Schwingungen im Untergrund. Ob aber dadurch das Messnetz beeinträchtigt wird, muss im Genehmigungsverfahren einzeln bewertet werden.

Was ist das Regionale Raumordnungsprogramm der Region Hannover? Wer entscheidet über die Festlegungen darin, unter anderem für Vorranggebiete Windenergienutzung? 

Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) wird die Flächennutzung in der Region Hannover festgelegt. In ihm werden z.B. Flächen für Wälder, Landwirtschaft, Energie, Verkehr bis zu Gewerbe- und Wohnbauflächen festgelegt. Dabei sind die Vorgaben des Landesraumordnungsprogramms (LROP) umzusetzen. Das derzeit gültige RROP ist aus dem Jahr 2016 und gilt für zehn Jahre. 

Zur Windenergienutzung ist im LROP festgelegt: "Für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte sind zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete oder Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen." Das heißt: Die Region Hannover legt danach als Trägerin der Regionalplanung Vorranggebiete für Windenergie fest. Also Flächen, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden sollen. 

Das Team Regionalplanung der Region Hannover erarbeitet dazu das RROP nach fachlichen und rechtlichen Vorgaben. Beteiligt werden alle wichtigen Institutionen in der Region (sie nennen sich Träger öffentlicher Belange) sowie die Bürgerinnen und Bürger. Die Regionsversammlung als politisches Gremium stimmt letztlich über das RROP ab. Alle Sitzungen sind öffentlich, Sie können daran teilnehmen.

Die Städte und Gemeinden in der Region setzen diese Vorgaben des RROP um und legen in ihren Flächennutzungsplänen die Art der Nutzung für ihr Gebiet im Einzelnen fest. Dazu gehören auch Sonderbauflächen für die Windenergienutzung.

Wo können überhaupt Windenergieanlagen errichtet werden? 

Das Baugesetzbuch legt fest, dass Windenergieanlagen nur im „Außenbereich“ errichtet werden dürfen. Als Außenbereich wird der Bereich einer Gemeinde bezeichnet, der außerhalb von Bebauungsplänen oder außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt. Zudem müssen immer auch die Belange von Natur-, Hochwasser- oder des Immissionsschutzes berücksichtigt werden. 
Nach den Vorgaben des RROP sollen 800 Meter Mindestabstand zwischen Siedlungsbereichen und Vorranggebieten Windenergienutzung liegen. Zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich reichen auch 600 Meter Abstand aus.

Warum plant die Region Hannover Vorranggebiete Windenergie jetzt neu?

Das RROP 2016 enthielt bereits Flächen für die Windenergienutzung (so genannte Vorranggebiete Windenergienutzung) und schloss gleichzeitig Windenergieanlagen außerhalb dieser Flächen aus. Diese Regelungen fußten auf einem komplexen Planungskonzept. Hiergegen wurde von verschiedener Seite geklagt und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diesen Klagen stattgegeben. Damit sind die Regelungen zur Windenergie im RROP nicht mehr wirksam.
Die Region Hannover muss jedoch nach dem LROP Vorranggebiete Windenergienutzung festlegen Daran wird derzeit gearbeitet.

Wie werden Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt?

Die Regionalplanung schließt zunächst die unzulässigen Flächen aus. Dazu gehören z. B. Flughäfen, Autobahnen oder Naturschutzgebiete (Planer nennen diese Flächen harte Tabuzonen).  Zusätzlich schließt die Regionalplanung Flächen aus, die sie als nicht geeignet ansieht (weiche Tabuzonen). Das können zum Beispiel Wälder sein oder Gebiete, die für das Landschaftsbild oder die Fauna wichtig sind. Was verbleibt – die so genannten Potenzialflächen – werden dann einzeln nochmals genau geprüft. 
Wichtig ist dabei: Diese regionalplanerischen Festlegungen ersetzen in keinem Fall die Genehmigungsverfahren für die Anlagen. Sie greifen diesen lediglich planerisch vor. Jede Windenergieanlage muss für den Bau und den Betrieb im Vorfeld ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen, in dem unter anderem alle Aspekte des Immissions- und Umweltschutzes geprüft werden.

In manchen Kommunen sollen bzw. können mehr Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt werden als in anderen. Kann man die Windenergienutzung nicht gleichmäßiger über die Kommunen im Regionsgebiet verteilen?

Eine gleichmäßige Verteilung ist schon deshalb nicht möglich, weil die "Windausbeute" in den Kommunen unterschiedlich ist. Zudem werden alle natürlichen und verkehrlichen sowie siedlungstechnischen Belange berücksichtigt. Diese Planungskriterien sind für alle Kommunen gleich. Danach eignen sich einige Gebiete eher, andere weniger oder gar nicht.

In Ihrer Nähe soll ein Vorranggebiet Windenergienutzung festgelegt werden. Hat ein Windenergieanlagen-Betreiber damit die Genehmigung, dort eine Windenergieanlage zu bauen?

Nein. Jede Windenergieanlage ab einer Höhe von 50 Metern muss genehmigt werden. Ob eine Genehmigung erteilt werden kann, wird im Rahmen eines "immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren" beurteilt. Dabei handelt es sich um eine umfangreiche Prüfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierzu sind detaillierte Informationen und umfangreiche Gutachten vorzulegen. Für eine Genehmigung nach dem BImSchG müssen öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere des Planungs-, Natur- und Artenschutzrechts, des Baurechts, Immissionsschutzrechts, Wasserrechts, Straßen- und Luftverkehrsrechts eingehalten werden. Ob dieses gegeben ist, wird in jedem Einzelfall von der unteren Immissionsschutzbehörde der Region Hannover geprüft und entschieden. 

Hinweis

Der Text wurde von Knut Diers im Auftrag der Region Hannover erstellt.