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6. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm Region Hannover 2016

6. Änderung des Regionalen Raumordnungprogramms Region Hannover 2016 (RROP 2016 - Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2022 (LROP 2022)

Änderungsverfahren Regionales Raumordnungsprogramm 2016

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten (Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 16 vom 20.04.2023) ist das Verfahren zur 6. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016 (RROP 2016) durch die Region Hannover eingeleitet worden. 

Das niedersächsische Kabinett hat am 30. August 2022 die Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO) beschlossen. Die geänderte Verordnung ist am 17. September 2022 nach ihrer Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. vom 16.09.2022, S. 521) in Kraft getreten.

Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 NROG a. F. sind Regionale Raumordnungsprogramme bei Änderungen und einer Neuaufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms unverzüglich anzupassen. Die Anpassung an das LROP wurde bis zum Abschluss der Planungen zur Neu-Festlegung der Windenergienutzung (5. Änderung des RROP 2016 – RROP-Sachliches Teilprogramm Windenergie) und Inkrafttreten des RROP-Sachlichen Teilprogramms Windenergie am 14.08.2025 in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen (vgl. § 5 Abs. 3 S. 8 NROG) weitgehend aufgeschoben.

Der Regionsausschuss der Region Hannover hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach           § 9 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) auf Grundlage des Entwurfes zur 6. Änderung des RROP 2016 (Stand: 15.07.2025) beschlossen. 

Die neu hinzugekommenen oder geänderten Festlegungen des LROP wurden hinsichtlich der Anpassungspflicht geprüft. In Bezug auf das LROP 2022 ergeben sich Änderungsbedarfe für folgende Sachthemen bzw. Abschnitte:

  • LROP / RROP Abschnitt 3.1.2 Ziffer 02 Natur und Landschaft, hier: Biotopverbund: Neu-Festlegung von fünf Teilflächen als Vorranggebiete Natur und Landschaft, die schon bestehende Vorranggebiete Natur und Landschaft ergänzen,
  • LROP Abschnitt 3.1.5 Ziffer 03 / RROP 2016 Abschnitt 3.1.6 Kulturelles Sachgut, Kulturlandschaften: Neu-Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Kulturelles Sachgut,
  • LROP Abschnitt 3.2.1 Ziffer 04 / RROP 2016 Abschnitt 3.2.2 Ziffer 02 Wald: Neu-Festlegung von Vorranggebieten Wald,
  • LROP Abschnitt 3.2.2 Ziffer 12 / RROP 2016 Abschnitt 3.2.3 Ziffer 03 Rohstoffgewinnung: Herausnahme des Vorranggebietes Rohstoffgewinnung Kalibergwerk bei Wunstorf/Bokeloh, 
  • LROP Abschnitt 4.2.1 Ziffer 03 / RROP 2016 Abschnitt 4.2.3 Erneuerbare Energien, insbesondere Freiflächenphotovoltaik: Überarbeitung der Grund-sätze der Raumordnung, Streichung der bisherigen Ausschlussregelungen zur raumordnerischen Steuerung der Freiflächenphotovoltaik und Biogasanlagen und 
  • LROP Abschnitt 4.2.2 Ziffer 04 Vorranggebiete Leitungstrasse und Vorranggebiete Kabeltrassenkorridore Gleichstrom / RROP 2016 Abschnitt 4.2.2 Ziffer 01: Neu-Festlegung der überregionalen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung SuedLink als Vorranggebiet Leitungstrasse.

Für eine auf die Änderungen des RROP 2016 beschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme vom 13.10.2025 bis 24.11.2025 (siehe Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover Nr. 14/2025 vom 02.10.2025). 
Zur Einsicht der Unterlagen sowie zur Abgabe einer Stellungnahme gelangen Sie ab 13.10.2025 hier: : https://beteiligung-regionalplan.de/Region-Hannover-RROP


 

Amtsblatt Nr. 16 vom 20. April 2023

Amtsblatt Nr. 16 vom 20. April 2023

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Datenschutzerklärung der Region Hannover zur 6. Änderung des RROP 2016

Mit der Übersendung Ihrer Stellungnahme zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm Region Hannover (RROP 2016) werden Ihre persönlichen Daten (Konta...

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