Der Neubau, der Erwerb, die Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit Landesmitteln gefördert werden.
Die Mittel werden von der NBank (https://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/ – dort sind auch die Antragsformulare und Merkblätter abrufbar) bewilligt. Die Antragstellung erfolgt aber für alle Objekte, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Hannover liegen, grundsätzlich über die Landeshauptstadt Hannover - Sachgebiet Wohnraumförderung -.
Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrages zu werten.
Im Rahmen der vorhandenen Mittel können der Neubau, der Erwerb, die Modernisierung einschließlich altersgerechter Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum vom Land in Form von Baudarlehen und Zuschüssen (2.000 EUR für jedes Kind und für jeden Menschen mit Behinderungen im Haushalt) gefördert werden, wenn
- die derzeitigen Wohnverhältnisse unzureichend sind,
- das Haushaltseinkommen die Grenzen des § 3 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (siehe Tabellen unter Einkommensgrenzen) grundsätzlich um nicht mehr als 20% (z. B. Ehepaar mit zwei Kindern bei einem Beschäftigten = jährliches Bruttoeinkommen bis ca. 61.000 €) überschreitet (bei altersgerechter Modernisierung jedoch keine Überschreitung) und
- die Belastung dauerhaft tragbar ist
Bei einer energetischen Modernisierung muss durch die Maßnahme das energetische Niveau eines Neubaus auf der Grundlage des GEG erreicht werden.
Die Zuwendungen für Erwerb, Modernisierung und energetische Modernisierung können kumuliert werden, wenn sie sich auf unterschiedliche bestimmbare förderfähige Kosten beziehen.
Auskünfte zu den Förderungen erhalten Sie unter den Telefonnummern 168-43793, 168-46274 oder 168–46342.
Die Stadt Hannover bietet städtische Grundstücke, die für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen sind, mit einem besonderen Kinderrabatt an (Abschlag vom Grundstückspreis in Höhe von 10% pro Kind, maximal 40%).
Der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus kann auch beim Ersterwerb von selbst genutzten Eigentumswohnungen auf ehemals städtischen Flächen gewährt werden.
Die Antragstellung erfolgt beim EinFamilienHaus-Büro, Vahrenwalder Straße 7, 30159 Hannover, (E-Mail: efh-buero@hannover-stadt.de )
Auskünfte dazu erhalten Sie auch unter der Telefonnummer 168 - 4 65 81.
- Zinsverbilligte Darlehen (teilweise auch Zuschüsse) aus den Programmen der KfW-Förderbank
--- Beantragung über die Banken und Sparkassen (www.kfw-foerderbank.de) - Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen über “proKlima” – der enercity Klimaschutz-Fonds (www.proklima-hannover.de, E-Mail: proklima@enercity.de)
- Zuschüsse zur behindertengerechten Anpassung der Wohnverhältnisse von der Region Hannover (weitere Informationen)