Mietwohnraumförderung

Neben dem Niedersächsischen Wohnraumförderprogramm bietet auch die Landeshauptstadt Hannover Fördermittel für die Neuschaffung von Mietwohnraum an.

Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover

Aus dem Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover kann der

  • durch Neubau von Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder
  • durch Umbau bzw. Ausbau bisher nicht wohnlich genutzter Räume zu abgeschlossenen Wohnungen

in Hannover neu geschaffene Mietwohnraum gefördert werden.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel durch Gewährung von Baukosten- und Aufwendungszuschüssen. Deren Höhe sowie die jeweilige Eingangsmiete sind abhängig von den Wohnungsgrößen und bestimmten Einkommensgrenzen, die die jeweiligen Mietinteressenten einzuhalten haben.

Anträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrages zu werten.

Nicht als Vorhabenbeginn gelten jedoch der Erwerb des Baugrundstücks, die Bestellung eines Erbbaurechts, die Erstellung der Planungsunterlagen für das Vorhaben, eine Baugrunduntersuchung einschließlich des Auftrags zur Planung einer solchen Untersuchung, ein Herrichten des Grundstücks und ein rechtlich nicht bindender Abschluss eines Reservierungsvertrags für eine Kaufmaßnahme.

Das Programm in der vollständigen Fassung finden Sie hier:

Eine Kurzübersicht kann hier eingesehen werden:

Förderung durch das Land Niedersachsen

In Hannover können - im Rahmen des Niedersächsischen Wohnraumförderprogramms sowie vorhandener Mittel - folgende Maßnahmen mit zunächst zinslosen Baudarlehen des Landes gefördert werden:

  1. der Neubau von Mietwohnungen,
  2. die Änderung und Erweiterung von Gebäuden,
  3. modellhafte Wohnprojekte,
  4. die Modernisierung von Mietwohnraum einschließlich energetischer Modernisierung,
  5. der Neubau Wohnheimen sowie die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden mit Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende,
  6. der Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen.

Für die Maßnahmen zu Punkt 1 bis 4 kann ergänzend ein Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen gewährt werden.

Die geförderten Wohnungen unterliegen Bindungen hinsichtlich der Miethöhe und der Wohnflächenobergrenzen sowie der von Wohnungssuchenden einzuhaltenden Einkommensgrenzen.

Die Mittel werden von der NBank bewilligt: www.nbank.de – dort sind auch die Antragsformulare und Merkblätter abrufbar.

Die Antragstellung erfolgt aber für alle Objekte, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Hannover liegen, grundsätzlich über die Landeshauptstadt Hannover - Sachgebiet Wohnraumförderung.

Auch hier dürfen bereits begonnene Vorhaben nicht geförderte werden (Vorhabenbeginn siehe oben).

Auskünfte dazu erhalten Sie unter den Telefonnummern 168-43061 oder 168-44169.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Zuschüsse zu Mieten nach einer energetischen Sanierung im sozialen Wohnungsbau aus dem Förderprogramm der Landeshauptstadt Hannover „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ (E-Mail: 67.11@Hannover-Stadt.de)
  • Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen über „proKlima“ – der enercity Klimaschutz-Fonds (www.proklima-hannover.de, E-Mail: proklima@enercity.de)
  • Zinsverbilligte Darlehen (teilweise auch Zuschüsse) aus den Programmen der KfW-Förderbank - Beantragung über die Banken und Sparkassen (www.kfw-foerderbank.de)
  • Wohnraumförderprogramm der Region Hannover