Der Neubau, der Erwerb, die Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit Landesmitteln gefördert werden.
Die Anträge für Vorhaben mit Grundstücken im Stadtgebiet Hannover sind grundsätzlich bei der Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet Wohnraumförderung, zu stellen. Die Bewilligung erfolgt, nach automatischer Weitergabe der Anträge, durch die NBank.
Die benötigten Formulare, Vordrucke und die Produktinformation finden sich ausschließlich bei der NBank unter folgendem Link:
Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrages zu werten.
Was wird von der NBank gefördert?
Die N-Bank fördert den Neubau/Ersterwerb, den Erwerb bestehenden Wohneigentums, die Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Förderhöhe:
- Neubau / Erstbezug + Erwerb bestehendes Gebäude:
Darlehen bis 75.000 Euro, zuzüglich 7.500 Euro je Kind und je im Haushalt lebender Person mit Behinderung; zusätzlich ein Zuschuss über 3.000 Euro je Kind/Person mit Behinderung - Modernisierung / energetische Modernisierung:
Darlehen über bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten, maximal 75.000 Euro; zusätzlicher Zuschuss von 3.000 Euro je Kind/Person mit Behinderung.
Voraussetzungen:
Einhaltung der Einkommensgrenzen nach § 3 Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG) (Berechnung nach DVO-NWoFG) im Stadtgebiet Hannover:
Tragfähigkeit: Die laufende Belastung muss dauerhaft tragbar sein.
Hinweis: Konkrete Detail- und Nachweisanforderungen sowie förderfähige Kostenpositionen ergeben sich aus der jeweils aktuellen NBank-Richtlinie/Produktinformation – Aktuelles Förderprogramm der NBank
Ansprechpersonen:
- Olaf Knebel, 0511 168-46274
- Angela Hohm, 0511 168-44687
- Claudia Kosok, 0511 168-43793
- Nicole Wilke, 0511 168-35275
Noch mehr Beratung und Förderung
Weitere Beratungs-/Fördermöglichkeiten bei Neubau/Erwerb/Modernisierung von selbstgenutzten Objekten sind: