Der Neubau, der Erwerb, die barrierereduzierende Modernisierung sowie die klimagerechte Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit Landesmitteln gefördert werden.
Die Anträge für Vorhaben mit Grundstücken im Stadtgebiet Hannover sind grundsätzlich bei der Landeshauptstadt Hannover im Sachgebiet Wohnraumförderung zu stellen. Die Bewilligung erfolgt, nach automatischer Weitergabe der Anträge, durch die NBank.
Die benötigten Formulare, Vordrucke und die Produktinformation finden sich ausschließlich bei der NBank unter folgendem Link:
Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrages zu werten.
Neubau/Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
Gefördert wird der Neubau bzw. Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, dessen Größe entsprechend seiner Zweckbestimmung angemessen ist.
Fördersätze: Die Darlehenshöhe bemisst sich nach der Eingruppierung in die Einkommensgruppen A, B und C.
Einkommensgruppe A:
- Haushalte deren Gesamtjahreseinkommen die Einkommensgrenze nach §3 Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG) nicht überschreiten
- Darlehen bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten, höchstens 180.000 Euro
- Erhöhung des Darlehenshöchstbetrags um 10.000 Euro um jedes zum Haushalt rechnende Kind sowie für jede zum Haushalt gehörende Person mit Behinderung (mindestens 50 Prozent GdB oder Pflegegrad 2)
Einkommensgruppe B und C:
- Haushalte deren Gesamtjahreseinkommen die Einkommensgrenzen nach §3 NWoFG um 60 Prozent nicht überschreiten
- Darlehen bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten, höchstens 140.000 Euro
- Erhöhung des Darlehenshöchstbetrags um 7.500 Euro um jedes zum Haushalt rechnende Kind sowie für jede zum Haushalt gehörende Person mit Behinderung (mindestens 50 Prozent GdB oder Pflegegrad 2)
Zusätzlicher Zuschuss, unabhängig von der Einkommensgruppe, in Höhe von 10.000 Euro je Kind und je Person mit Behinderungen
Barrierereduzierende Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die bestehende Barrieren verringern und die Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit oder Nutzbarkeit des Wohnraums für die Bewohner*innen verbessern.
Die Zuwendungen werden als ein anfänglich zinsloses, rückzahlbares Darlehen und als ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Fördersätze:
Einkommensgruppe A
| Gesamtkosten der Maßnahmen | Anteil Darlehen in Prozent | Höchstbetrag Darlehen | Anteil Zuschuss in Prozent | Höchstbetrag Zuschuss |
|---|
| bis 15.000 Euro | - | - | Bis zu 40 % | 6.000 Euro |
| bis 50.000 Euro | Bis zu 55 % | 27.500 Euro | Bis zu 35 % | 17.500 Euro |
| über 50.000 Euro | Bis zu 60 % | 60.000 Euro | Bis zu 30 % | 30.000 Euro |
Einkommensgruppe B und C
| Gesamtkosten der Maßnahmen | Anteil Darlehen in Prozent | Höchstbetrag Darlehen | Anteil Zuschuss in Prozent | Höchstbetrag Zuschuss |
|---|
| bis 15.000 Euro | - | - | Bis zu 30 % | 4.500 Euro |
| bis 50.000 Euro | Bis zu 65 % | 32.500 Euro | Bis zu 25 % | 12.500 Euro |
| über 50.000 Euro | Bis zu 70 % | 70.000 Euro | Bis zu 20 % | 20.000 Euro |
Klimagerechte Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Gefördert werden die Modernisierungskosten. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Verbesserung der Energieeffizienzklasse (nach Energiebedarfsausweis gemäß GEG).
Die Zuwendungen werden als ein anfänglich zinsloses, rückzahlbares Darlehen und als ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
| Verbesserung der Energieeffizienzklasse um | Höhe des Darlehens | Höhe des Zuschusses |
|---|
| Einkommensgruppe A | Einkommensgruppe B und C |
|---|
| 2 Klassen | Bis zu 60 % höchstens 60.000 Euro | bis zu 15 %, höchstens 15.000 Euro | bis zu 10 %, höchstens 10.000 Euro |
| 3 Klassen | bis zu 20 %, höchstens 20.000 Euro | bis zu 15 %, höchstens 15.000 Euro |
| 4 Klassen | bis zu 25 %, höchstens 25.000 Euro | bis zu 20 %, höchstens 20.000 Euro |
| 5 Klassen | bis zu 30 %, höchstens 30.000 Euro | bis zu 25 %, höchstens 25.000 Euro |
siehe Übersicht Einkommensgrenzen
Hinweise: Konkrete Detail- und Nachweisanforderungen sowie förderfähige Kostenpositionen ergeben sich aus der jeweils aktuellen NBank-Richtlinie/Produktinformation –> Aktuelles Förderprogramm der NBank
Kontakt bei der Landeshauptstadt Hannover
Telefon: 0511 168-48488
E-Mail: 61.42@hannover-stadt.de
Sofern die Adresse des zu fördernden Objekts bekannt ist, bitte bei Anfragen per E-Mail stets mit angeben.
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