Öffentliche Auslage
Bebauungsplan Nr. 852, 2. Änderung
Stadtteil: Ahlem
B-Plan Nr. 852, 2. Änderung Übersichtsplan
Öffentliche Auslage vom 19.02.2026 bis 20.03.2026
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 05.02.2026
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Stadtgrenze zu Seelze und die Petit-Couronne-Straße und im Osten durch die Straße Am Ahlemer Holz begrenzt. Im Norden wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 852 angehalten. Hier verläuft der Geltungsbereich durch die Grünfläche südlich des Waldes Ahlemer Holz. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die westliche Grenze des Sportplatzes und ihre Verlängerung bis zum Waldrand begrenzt.
Planungsziele:
Ausweisung von Grünflächen und von Gemeinbedarfsflächen (Schule und Kindertageseinrichtung).
Dieser Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13a BauGB).
Auskünfte zur Planung unter Tel. 168-42097 oder Email: 61.12@Hannover-Stadt.de
Planunterlagen und Kontaktformular
Stellungnahme Umwelt
Stellungnahme Umwelt
Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutzim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Dateityp: pdf Größe: 282,34 kB
Formular
Formular Stellungnahmen B-Plan Nr. 852, 2. Änderung
Hier können Anregungen und Einwendungen zum B-Plan eingebracht werden.
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