Öffentliche Auslage

Bebauungsplan Nr. 852, 2. Änderung

Arbeitstitel: Schulstandort Am Ahlemer Holz
Stadtteil: Ahlem

 

B-Plan Nr. 852, 2. Änderung Übersichtsplan

Öffentliche Auslage vom 19.02.2026 bis 20.03.2026

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 05.02.2026

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Stadtgrenze zu Seelze und die Petit-Couronne-Straße und im Osten durch die Straße Am Ahlemer Holz begrenzt. Im Norden wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 852 angehalten. Hier verläuft der Geltungsbereich durch die Grünfläche südlich des Waldes Ahlemer Holz. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die westliche Grenze des Sportplatzes und ihre Verlängerung bis zum Waldrand begrenzt.

 Planungsziele:

Ausweisung von Grünflächen und von Gemeinbedarfsflächen (Schule und Kindertageseinrichtung).

Dieser Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13a BauGB).

Auskünfte zur Planung unter Tel. 168-42097 oder Email: 61.12@Hannover-Stadt.de

 

Nach oben