Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 12.03.2026 bis 13.04.2026
Beschluss des Stadtbezirksrates Ricklingen vom 12.02.2026
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 26.02.2026
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird durch die Straßen Nenndorfer Chaussee, Bückeburger Allee und Am Tönniesberg begrenzt. Er umfasst das Grundstück Nenndorfer Chaussee 5 (Gemarkung Bornum, Flur 1, 636/1) sowie das östlich angrenzende Flurstück Gemarkung Bornum, Flur 1, 635/1 und eine Teilfläche der Nenndorfer Chaussee (Gemarkung Bornum, Flur 1, 146/14). Im Westen wird das Plangebiet durch das Grundstück Nenndorfer Chaussee 7 begrenzt.
Planungsziele:
Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und Katastrophenschutz
Auskünfte zu den Planungszielen und Gelegenheit zur Erörterung unter Tel. 168-42097 oder Email: 61.12@Hannover-Stadt.de