Zusammen in der Region Hannover

Sozialen Wohnraum schaffen

Region erwirbt Belegungsrechte an privatem Wohnraum und sichert Vermietende gegen Risiken ab.

Zusammen mit den privaten Eigentümer*innen von Wohnraum möchte die Region Hannover im Rahmen ihrer WohnBauInitiative dem hohen Bedarf an Sozialwohnungen entgegenwirken. Dafür hat sie mit der entsprechenden Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen im Wohnungsbestand ein attraktives Förderpaket für Vermietende geschaffen. Die Region erwirbt damit die Belegungsrechte an einer Wohnung für einen gebundenen Zeitraum. Gezielte Förderbausteine helfen hier umfänglich, Vermietende gegen Risiken abzusichern und bieten besondere Anreize.

Erklärtes Ziel der Region ist es, ausreichend Wohnraum für einkommensschwache und sozial benachteiligte Haushalte mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt zu schaffen. Insbesondere wohnungslose Personen oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte benötigen diese Unterstützung dringend. Gleiches gilt für Frauen, die nach einem Aufenthalt im Frauenhaus eigenen Wohnraum suchen, sowie für Menschen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen.

Die Bausteine der Förderung im Überblick

WER?

Eigentümer*innen, beziehungsweise Verfügungsberechtigte von ungebundenem Mietwohnraum im Wohnungsbestand

WAS?

Ungebundener Mietwohnraum, mit den in der Richtlinie genannten Mindestvoraussetzungen und unter Umständen in Kombination mit:

  • Maßnahmen zur Wohnraumqualifizierung und -anpassung
  • Ausgleich von Mietmindereinnahmen zwischen zwei Mietverhältnissen
  • Instandsetzungskostenzuschuss
  • Untermietmodell (optional): Hauptmieter*in des geförderten Wohnraums wird ein*e freie*r anerkannte*r Träger*in der Wohlfahrtspflege oder die jeweilige Kommune, in deren Bereich der geförderte Wohnraum liegt.

    

WIE und WIEVIEL?

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt als Einmalbetrag nach Abschluss eines Mietvertrages und erfolgtem Bezug der Wohnung. Die Höhe der jeweiligen Förderung beträgt bei:

  • einer Bindungslaufzeit von 5 bis 9 Jahren: 2,00 Euro pro qm Wohnfläche und Monat der gewählten Bindungslaufzeit
  • einer Bindungslaufzeit von 10 bis 30 Jahren 2,50 Euro pro qm Wohnfläche und Monat der gewählten Bindungslaufzeit
  • Maßnahmen zur Wohnraumqualifizierung oder -anpassung:
    maximal 10.000 Euro je angebotener Wohnung
  • Mietmindereinnahmen: längstens für drei Monate in Höhe der Nettokaltmiete
  • Instandsetzungskosten: maximal 10.000 Euro je notwendiger Maßnahme
  • der Vermietung der Wohnung im Rahmen des Untermietmodells an eine*n soziale*n Träger*in als Hauptmieter*in: Diese*r kann einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten beantragen.

BINDUNGEN FÜR EIGENTÜMER*INNEN

Belegungsbindung

  • Die Eigentum an der Wohnung habende/ zur Verfügung berechtigte Person räumt der Region Hannover das Belegungsrecht an dem geförderten Wohnraum für einen Zeitraum zwischen fünf und 30 Jahren ein.
  • Bei gleichzeitigen Maßnahmen zur Wohnraumqualifizierung oder -anpassung beträgt die Mindestbindungsfrist 10 Jahre.
  • Geförderter Mietwohnraum darf für die Dauer der Bindungslaufzeit nur an Personen mit geringem Einkommen, vorrangig aus der genannten Zielgruppe, vermietet werden. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen ist durch den Mieter mit einem von der Kommune ausgestellten Wohnberechtigungsschein (B-Schein) nachzuweisen.

Mietbindung

  • Die Nettokaltmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete in der jeweiligen regionsangehörigen Stadt oder Gemeinde gemäß gültigem qualifizierten Mietspiegel für die Dauer der Bindung nicht übersteigen.
  • Mietverträge sind in der Regel unbefristet und mit natürlichen Personen abzuschließen (Ausnahme: Untermietmodell).

    

FÖRDERUNG BEANTRAGEN

Förderanträge sind vor dem Abschluss eines Mietvertrages und gegebenenfalls vor Beginn der Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen bei der Region Hannover zu stellen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch

SERVICE UND KONTAKT

Sollten Sie Interesse an einer Förderung im Rahmen des Ankaufs von Belegungsrechten haben, freuen wir uns über Ihre Anfragen und bieten natürlich gern die Möglichkeit einer persönlichen Beratung.

Kontakt: Koordinierungsstelle Wohnraumversorgung Telefon +49 511 61624905 oder per mail an wohnraumfoerderung@region-hannover.de

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