Voraussetzungen und Modalitäten

Jugendschöffenwahl

Die Schöffen- und Jugendschöffenwahl findet alle fünf Jahre statt.

Bei der Urteilsfindung helfen

Derzeit werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gesucht. Haben Sie Interesse an diesem wichtigen Ehrenamt, dann melden Sie sich bitte bei uns.

Wir erstellen die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, die nach Verabschiedung im Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Hannover an das Land- und Amtsgericht Hannover weitergegeben wird. Aus der Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus.

Voraussetzungen

Sie können sich zur Wahl der Jugendschöffin und des Jugendschöffen stellen, wenn Sie:

  • zwischen 25- bis 69 Jahre alt sind,
  • Ihren Wohnsitz in der Stadt Hannover haben,
  • deutsche Staatsbürgerin/deutscher Staatsbürger sind,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind,
  • gegen Sie kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft,
  • nicht hauptamtliche/r oder inoffizielle/r Mitarbeiter/in des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren,
  • sich nicht in der Insolvenz befinden und auch keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen gegeben haben,
  • nicht Richterin/Richter, Beamtin/Beamter in der Staatsanwaltschaft, Notarin/Notar, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, gerichtliche/r Vollstreckungsbeamt/in, Polizeivollzugsbeamtin/Polizeivollzugsbeamte oder Gerichtshelferin/Gerichtshelfer sind.

Für Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter +49511 168 32515 oder +49511 168 31008 zur Verfügung.

Online-Bewerbung Jugendschöff*innen

Informationen im Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover

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