Einladung zum zweiten Teil

Hannover.Mit(te)Machen

Der Experimentierraum II "Kulturdreieck" lädt die Stadtgesellschafft für den gesamten Zeitraum (30. August bis 12. September) ein, gemeinsam mit der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover und kulturschaffenden Einrichtungen vor Ort in vielfältigen Formaten Innenstadt zu gestalten. Bringen Sie sich in diesem Zeitraum mit eigenen Formaten aktiv ein und stellen diese in den Dialog mit den Bürger*innen bzw. Besucher*innen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier. 

Liebe Hannoveraner*innen,
liebe Besucher*innen der Innenstadt,

wir machen uns auf den Weg, die Innenstadt neu zu denken. "Hannover MIT(TE) gestalten": So lautet das Motto des Innenstadtdialogs. Ein Aufruf, mitzumachen. Ihre Meinungen, Ihre Ideen sind gefordert. Wir fragen uns, wie die Menschen die Stadt nutzen wollen, wieso sie in die City kommen und was sie dort erleben wollen. Dabei geht es um alles, was die City ausmacht – um Verkehr und Shoppen, ums Essen und die Kultur. Ums Beisammensein, ums Wohnen, um Arbeit und um das Leben auf der Straße.

Wir wollen eine City für alle. Für jene, die in der Innenstadt leben, und auch diejenigen, die zu Besuch sind. Für alle, die dort arbeiten oder als Unternehmer*innen aktiv sind. Um eine Stadt für alle zu gestalten, müssen auch alle beteiligt sein. 

In den Beteiligungsprozess sind zwei Stadt.Experimente integriert. Mit diesen wollen wir Anregungen in den Dialog einbringen, wie wir die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern können. Das Stadt.Experiment ist ein Angebot zur Beteiligung und zum Mitmachen. Wir wünschen uns dabei frische Ideen und Anregungen für eine vitale Zukunft der Innenstadt.

Diesen Raum zum Gespräch und zum Mitmachen boten und bieten wir in der zentralen Innenstadt mit zwei Dialogräumen und -zeiten:

  • Experimentierraum I  –  Marktplatz Innenstadt (5. Juli bis 1. August 2021):
    Schmiedestraße – Bereich Marktkirche – Marktstraße – Köbelinger Markt
  • Experimentierraum II – "Kulturdreieck" Innenstadt (30. August bis 12. September 2021): Georgstraße – Opernplatz – Sophienstraße – Prinzenstraße 

Der Experimentierraum II "Kulturdreieck" lädt die Stadtgesellschafft für den gesamten Zeitraum (30. August bis 12. September) ein, gemeinsam mit der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover und den kulturschaffenden Einrichtungen vor Ort in vielfältigen Formaten Innenstadt zu gestalten. Bringen Sie sich in diesem Zeitraum mit eigenen Formaten aktiv ein und stellen diese in den Dialog mit den Bürger*innen bzw. Besucher*innen.

Einladung zum Mit(te).Machen

Die Innenstadt ist ein Ort, an dem das Leben stattfindet. Wohnen, Arbeiten, Besuchen. Menschen begegnen sich, verbringen hier ihre Freizeit, erleben Kultur und erholen sich. Hier wird gearbeitet, eingekauft und gegessen. Gemeinsam wollen wir mit den Hannoveraner*innen und Nutzer*innen der Innenstadt in den kommenden Monaten erleben und herausfinden, wie wir die Innenstadt von morgen gestalten wollen, wie das Zentrum unserer Stadt zukünftig aussehen und wirken soll. Dabei geht es auch um Verkehr und die Frage, welche Möglichkeiten eine autofreie Innenstadt bietet.

Jetzt ist die Zeit, die Zukunft zu denken und zu gestalten. Wir wünschen uns dabei frische Ideen. Als Stadtverwaltung machen wir ein dichtes Angebot, sich an dem Innenstadtdialog zu beteiligen. Aber der Innenstadtdialog lebt auch von der Initiative der Menschen und Institutionen der Stadtgesellschaft. Also auch von Ihnen. Alle Informationen zum Mitmachen finden Sie untenstehend.

Wann und wo finden die Stadtexperimente statt?

Der Experimentierraum I liegt bereits hinter uns (5. bis 11. Juli) und bringt viele inhaltlich gute Beiträge und Sichtweisen Bürger*innen bzw. Besucher*innen in den Dialog ein. Der Experimentierraum II "Kulturdreieck" - Georgstraße – Opernplatz – Sophienstraße – Prinzenstraße steht nun für alle – die Stadtgesellschaft, die Verwaltung, Engagierte und Interessierte – für die gesamte Zeit vom 30. August bis 12. September offen, um mit den Bürger*innen und Besucher*innen mit verschiedenen Formaten zu Perspektiven einer zukunftsfähigen Innenstadt und ihren Vorstellungen der Zukunft/ihrem Zukunftsbild der Innenstadt zu zeigen und in den Dialog zu stellen.

 

Das Kulturdreieck erstreckt sich zwischen Georgstraße, Opernplatz, Sophienstraße und Prinzenstraße.

 

Für alle Formate, Aktionen und Veranstaltungen gilt ein zeitlicher Rahmen von 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr an allen oben genannten Tagen. Um möglichst vielen die Chance zu geben, sollen Formate, Aktionen und Veranstaltungen im Verlauf der Experimentier- und Dialogzeiträume wechseln. Die Nutzung ist darüber hinaus zeitlich nicht begrenzt und sollte zugleich aber mindestens halbtags angeboten werden, um vielen eine Chance zum Mitmachen zu bieten.

Welche Dialogformate sind gewünscht?

Die Experimentierräume und -zeiten sind ein zentraler Baustein des Innenstadtdialoges im offenen Austausch mit der Stadtgesellschaft. Die Räume und Aktionen sollen mit kreativen Formaten zur Beteiligung einladen und müssen Bezug zu den Themen des Innenstadtdialoges haben.
Folgende Kriterien sind durch Formate, Aktionen und Veranstaltungen zu erfüllen:

  • Informieren über Zukunftsperspektiven zur Entwicklung der Innenstadt
  • Aufzeigen von sinnvollen Visionen und realistischen Optionen einer zukunftsfähigen Nutzungsvielfalt im öffentlichen Raum
  • Anbieten von Dialog- und Beteiligungsmöglichkeiten zu Fragestellungen der Entwicklung einer zukunftsfähigen Innenstadt, ausgerichtet auf den öffentlichen Raum, dessen Gestaltung und Nutzung und auch die Entwicklung der gebauten Stadt
  • Darbieten von Formaten der Kultur, der Bildung, von sozialen Fragestellungen oder von Bewegung und Sport
  • Dokumentation der Formate und Ergebnisse des eigenen Dialog- und Beteiligungsangebotes, die der Veranstalterin (Landeshauptstadt Hannover) im Nachgang zeitnah (14 Tage) verpflichtend zur Verfügung zu stellen ist. Die/Der Teilnehmende erklärt sich mit Abgabe einer Bewerbung automatisch bereit, dass die Landeshauptstadt Hannover die Dokumentation im weiteren Prozess uneingeschränkt (zum Beispiel für eine Konzepterstellung zur zukunftsfähigen Innenstadt) verwenden darf.

* Gewerbliche, gastronomische oder werbliche "Angebote" sollten die o.g. Kriterien aufnehmen, um in Ihrem Interesse einen Beitrag zum Dialog zu leisten.

Wie kann ich aktiv an den Experimenten mitwirken? // Kontakt

Sie möchten ein eigenes Dialog-, Informations- oder Aktionsformat in einem der Experimentierräume und -zeiten einbringen und sind Privatperson, Verein, Interessenvertretung und/oder verfolgen mit ihrem Angebot keine gewerblichen, gastronomischen oder werblichen Interessen, dann senden Sie uns bitte aussagekräftige Unterlagen, die folgende Angaben mindestens enthalten sollten:

  • Antragsteller*in/Vertreter*in: Vorname, Name
  • Firma, Verein, Einrichtung usw.
  • Adresse
  • E-Mail
  • Telefonnummer
  • falls abweichend: feste*r Ansprechpartner*in für den Zeitraum des Formats
  • "Titel" des geplanten Dialog-, Informations- oder Aktionsformats
  • genaue und ausführliche Beschreibung des Formats (inkl. sämtlicher Aktionen, Aktivitäten und Auf- bauten) und der vorgesehenen Beteiligungsinhalte und -formen mit Dokumentation
  • Angaben zur Standgröße bzw. benötigten Fläche für das Format
  • Angabe zum Wunschstandort in Bezug auf die vorstrukturierten Flächen (Angabe Nr.; vgl. Karte)
  • Angabe, ob ein Stromanschluss benötigt wird und welcher Strombedarf erforderlich sein wird
  • Aufbauplan (mindestens eine erste Skizze mit Maßangaben)
  • Konzept zur Müllvermeidung bzw. -entsorgung
  • Auf- und Abbauzeiten (Tag und Uhrzeiten)
  • Zeiten der Durchführung (Tag und Uhrzeit[en])
  • Bestätigung, dass das Format keinen gewerblichen Hintergrund hat und das kein Verkauf von Waren stattfindet (wenn doch, siehe bitte Ausführungen weiter unten)
  • sonstige (Zusatz-)Angaben

Wir nehmen Ihre Bewerbung gern über die E-Mail-Adresse mitte.gestalten@hannover-stadt.de entgegen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung

  • ohne diese genannten Mindestangaben und Nachweise nicht berücksichtigt werden kann,
  • mindestens fünf Werktage vor Aufbau bzw. Beginn des geplanten Formats eingereicht sein muss.
  • und auch bei der Umsetzung/Durchführung die aktuell geltenden Regelungen der Nds. Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vollumfänglich und eigenverantwortlich einzuhalten sind. Die Notwendigkeit eines eigenen Hygienekonzepts ist ggf. mit der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover (als Gesundheitsbehörde) abzustimmen.

Was ist bei einer Durchführung unter anderem zu berücksichtigen und worauf müssen Teilnehmende allgemein achten?

  • Die Teilnehmenden haben alle Maßnahmen zu treffen, dass Dritten aus der Veranstaltung/aus dem Format kein Schaden entsteht.
  • Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Straßen und Einrichtungen vor Beschädigungen sind durch den Teilnehmenden zu treffen.
  • Rettungs- und Einsatzfahrzeugen ist bei Einsätzen unverzüglich die Durchfahrt zu ermöglichen. Für die Durchfahrt von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen ist eine Durchfahrtsbreite von 4,50 Metern ständig freizuhalten. Im Bereich von Fahrbahnschwenkungen sind 5,0 Metern Fahrbahnbreite zu gewährleisten. Gebäude- zugänge sind freizuhalten.
  • Es ist sicherzustellen, dass Aufbauten im Fall von Unwettern (zum Beispiel Sturm) ausreichend durch Gewicht- ballastierungen abgesichert sind – siehe hierzu DIN 14960. Ggf. sollte sich der Betrieb nach DIN 14960 vom jeweiligen Subunternehmer schriftlich bestätigt werden
  • Nach Abschluss der Veranstaltung/des Formats ist eine ordnungsgemäße Reinigung des gesamten Veranstaltungsbereiches durchzuführen
  • An Bäumen oder Sträuchern dürfen grundsätzlich keine Gegenstände mit Nägeln oder Draht befestigt werden.
  • Musikalische Darbietungen dürfen nur im direkten Bereich der Veranstaltung/des Formats wahrgenommen werden.
  • Trink- oder Abwasseranschlüsse werden nicht gestellt.
  • Jede Form von kommerzieller (Wirtschafts-)Werbung ist mit der Landeshauptstadt Hannover zuvor abzustimmen und durch diese freigeben zu lassen.
  • Alle Aufbauten müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und nach den Vorschriften des Baurechts standsicher errichtet werden.

Wie geht es an Ihrer Bewerbung weiter?

(1) Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist keine Zusage zur Durchführung eines Formats, Standplatzes oder ähnlichem. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Innenstadtdialog sowie auf Zuteilung eines bestimmten Platzes (im Rahmen der bereitgestellten Flächen für die Durchführung besteht nicht.

(2) Falsche und unvollständige Angaben sowie das Nichteinhalten des angegebenen Formats können zum (jederzeitigen) Ausschluss führen.

(3) Unter den geeigneten Bewerbungen erhält die attraktivste Bewerbung den Zuschlag. Das attraktivste Konzept ist dasjenige, welches unter Einhaltung der Rahmenbedingungen und der vollständigen Angabe der Mindestangaben am besten geeignet ist, die Ziele des Innenstadtdialogs zu erreichen. Die Auswahl erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover dabei nach den Kriterien (Auswahlkriterien), die unter "Welche Dialogformate sind gewünscht?" und unter "Einladung zum Mit(te).Machen" als Rahmenbedingungen genannt sind.

(4) Die genaue Verortung im Experimentierraum wird nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Es wird bei Auswahl der Bewerbungen versucht, die favorisierten Standorte bestmöglich zu berücksichtigen.

(5) Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen das vorhandene Platzangebot, werden die Bewerbungen bevorzugt zugelassen, die den Beschreibungen aus diesem Dokument und den dortigen Rahmenbedingungen bzw. Auswahlkriterien am besten gerecht werden. Bei Gleichheit entscheidet das Datum des Bewerbungseingangs.

Verkehrssicherungspflicht / Haftung

(1) Die/Der Teilnehmenden obliegt es, den von ihm betriebenen Stand verkehrssicher bzw. nach dem aktuellen Stand der Technik zu errichten und die Verkehrssicherheit während der Veranstaltung inklusive Auf-und Abbauzeiten zu gewährleisten.

(2) Die/Der Teilnehmende stellt die Veranstalterin bzw. den jeweiligen Straßenbaulastträger und die Landeshauptstadt Hannover und ihre Bediensteten von allen Ersatzansprüchen frei, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmenden oder Dritten erhoben werden könnten.

(3) Die/Der Teilnehmende verzichtet gegenüber der Veranstalterin bzw. dem Straßenbaulastträger auf Schadensersatzansprüche, die durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht sein können. Sofern Schadensersatzansprüche von Teilnehmenden gegenüber der Veranstalterin bzw. dem Straßenbaulastträger geltend gemacht werden, erklärt der Teilnehmende, den Straßenbaulastträger von allen Ersatzansprüchen freizustellen. Der Teilnehmende nimmt zur Kenntnis, dass Veranstalterin und Straßenbaulastträger keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen uneingeschränkt benutzt werden können und somit auch keine Gewähr für die Beschaffenheit und Eignung der Fläche für die beabsichtigte Nutzung übernommen wird.

(4) Die/Der Teilnehmende verpflichtet sich ferner, die – auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmer*innen – durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benutzenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehenden Schäden im vollen Umfang zu übernehmen und nach Weisung des Geschädigten zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.

(5) Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Veranstalters unberührt. Arbeitsbereiche während der Auf- und Abbauarbeiten sind durch die Teilnehmenden zu sichern, um das Queren dieser Bereiche durch Passant*innen/Fußgänger*innen zu verhindern. Sämtliche technischen Arbeiten sowie solche die durch Beauftragung durch Dritte durchgeführt werden, sind nach dem gültigen Stand der Technik durchzuführen.

Absage

(1) Die Landeshauptstadt Hannover behält sich als Veranstalterin und genehmigende Behörde vor, eine ggf. auch kurzfristige, vollständig oder auch für bestimmte Zeiten/Tage geltende Absage oder Abbruch auszusprechen, unter anderem im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der pandemischen Lage, widriger Wetterlagen, bei einer drohenden Gefahr für unter anderem Leib und Leben der Teilnehmer*innen, Akteur*innen und Besu-cher*innen oder höherer Gewalt.

(2) Die begründete Rücknahme von einzelnen Genehmigungen, wenn die Voraussetzungen für eine genehmigungsfähige Durchführung nicht gegeben/eingehalten sind/werden, von den eingereichten Unterlagen abweichen oder sich die Inhalte von den oben genannten Zielsetzungen des Dialoges abweichen, behält sich die Landeshauptstadt Hannover als Veranstalterin hiermit ausdrücklich vor.

(3) Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden gegen die Landeshauptstadt Hannover sind in den oben genannten Fällen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Landeshauptstadt Hannover die Entstehung der Gefahr zu vertreten hat.

Was müssen Sie sonst noch wissen?

(1) Mit dem Absenden der Bewerbung für diese Veranstaltung geben Sie Ihre Einwilligung für die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden ausschließlich für die Planung und Durchführung der Veranstaltung verwendet. Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

(2) Mit der Abgabe der Bewerbung bestätigt der/die Bewerber*in automatisch unter anderem, dass die Inhalte dieses Dokuments vollständig gelesen und in Gänze zur Kenntnis genommen wurden sowie die von der/dem Bewerber*in gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Auch wird automatisch bestätigt, dass die gemachten Vorgaben und Rahmenbedingungen mit Abgabe der Bewerbung vollumfänglich eingehalten werden.