Aus Erschließungsschleifen und Durchgangsrouten werden direkte Erschließungsstiche: in der Regel ist der Weg zur Anfahrt auch der zur Abfahrt. Der Durchgangsverkehr wird künftig unterbunden. Alle bestehenden Parkhäuser und Tiefgaragen bleiben dabei erhalten und anfahrbar, um die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Auto zu gewährleisten.
Die Zufahrt zu Stellplätzen/Garagen auf Privatgrund wird uneingeschränkt möglich sein.
Das Straßenrandparken entfällt bis auf wenige Ausnahmen. Für Mobilitätseingeschränkte sowie Liefern, Leihen und Laden werden künftig mehr
Möglichkeiten entstehen.
Durch die teilweise Umnutzung von Parkhäusern, wie zum Beispiel in der Schmiedestraße, als Quartiersgarage für die Altstadt, entstehen Parkmöglichkeiten für Bewohner*innen.
Die Erschließung der Parkhäuser nördlich der Bahntrasse wird in der Rahmenplanung Hauptbahnhof neu betrachtet.