Auszeichnung für Engagement

Ehrenamtskarte in Stadt und Region Hannover

Vorteile, Voraussetzungen und Beantragung.

Ehrenamtskarte

Freiwilliges Engagement für das Gemeinwohl ist unbezahlbar. In Niedersachsen wird zur Würdigung dieses Einsatzes die Ehrenamtskarte ausgegeben. Sie bietet landesweit attraktive Vergünstigungen.

Absoluter Highlight-Vorteil in Stadt und Region Hannover: Einwohner*innen können mit der Ehrenamtskarte das Deutschlandticket für 365 Euro im Jahr erhalten.

Landesweit werden mit der Ehrenamtskarte mehr als 2.300 Vergünstigungen geboten. Beispielsweise Rabatt auf Eintrittspreise in Museen und Bädern. Der Eintritt ins Landesmuseum  in Hannover ist sogar kostenlos möglich und beim Einkauf in einer Drogerie gibt es kostenfrei ein Duschgel dazu.

Stöbern in den Listen der Vergünstigungen lohnt sich:

 

Voraussetzungen

Die Ehrenamtskarte kann jede*r beantragen, der*die eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausübt und dessen Engagement zum Zeitpunkt der Beantragung der Karte seit mindestens zwei Jahren oder jeweils seit Bestehen der Organisation besteht. 

 

Die Voraussetzungen im Detail:

Ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Vergabe der Ehrenamtskarte bei der Landeshauptstadt und Region Hannover ist wie folgt definiert. Es ist

  • freiwillig,
  • nicht auf materiellen Gewinn gerichtet,
  • gemeinwohlorientiert,
  • öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt
  • und wird in der Regel gemeinschaftlich/kooperativ ausgeübt.
  1. Sie üben eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit (Ehrenamt) in der Stadt oder Region Hannover ausDie reine (passive) Mitgliedschaft in einem Verein, einer Organisation oder Partei gilt nicht als ehrenamtliches Engagement im Sinne der Ehrenamtskarte. Für den Erhalt der Karte ist eine aktive ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der oben genannten Definition Voraussetzung.
  2. Sie üben dieses Engagement mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr aus.
  3. Ihr Engagement besteht bereits seit mindestens 2 Jahren (oder bei neu gegründeten Vereinen/Organisationen: seit Bestehen der Organisation), und Sie planen, es weiter fortzuführen.
  4. Für diese Tätigkeit erhalten Sie keine pauschale Aufwandsentschädigung oder anderweitige finanzielle Anerkennung, die über den gesetzlich festgelegten, steuerlichen Ehrenamtsfreibetrag von 840 Euro pro Jahr (Stand 2023) oder über die gesetzlich festgelegte, steuerliche Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro pro Jahr (nur für steuerlich entsprechend begünstigte Tätigkeiten mit pädagogischer Ausrichtung; Stand 2023) hinausgeht.
  5. Und/oder Sie sind Inhaber*in einer Juleica (JugendleiterCard).
  6. Für die Freiwillige Feuerwehr, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst gilt seit Juli 2023: Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne den grundsätzlich erforderlichen Nachweis über die erforderlichen Stunden bzw. die Dauer des Engagements (s.o.) beantragen

 

Beantragung der Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte gilt in weiten Teilen von Niedersachsen und in Bremen.

Zur Beantragung der Ehrenamtskarte Freiwilligenserver Niedersachsen

Die Beantragung der Ehrenamtskarte erfolgt zentral über den Freiwilligenserver vom Land Niedersachsen.

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Zur Website von "Freiwillig in Hannover"

Für das Stadtgebiet Hannover: nützliche Hinweise rund um ehrenamtliches Engagement und die Ehrenamtskarte bietet "Freiwillig in Hannover"

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