Quartierszentrenbildung / ambulante Gesundheits- und Pflegezentren

Aktualisierter Eintrag
Stadtteil:
  • gesamtstädtisch
Handlungsfeld:
Inklusion, Integration und Teilhabe

Kurzbeschreibung:

Angestrebt wird eine Ausrichtung stationärer Pflegeeinrichtungen als Quartierszentren, die für eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung im Quartier - in Vernetzung mit den anderen Akteuren sorgen - z. B. Wohlfahrt, Wohnungswirtschaft, ambulante Pflegedienste, Kommune, Sportvereine -.

Der Versorgungsmix ist ausgehend von Einrichtungen stationärer Pflege im Quartier sektorenübergreifend – als Versorgungsketten - und orientiert an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Es geht um Komplettangebote und integrierte Versorgung, die zugleich auch die Akteure untereinander vernetzt.

In einem ersten Schritt sind bei den Pflegeeinrichtungen, die sich zu einem Quartierszentrum verändern möchten, Konzepte erforderlich, die Aussagen zum Dienstleistungsangebot des jeweiligen Quartierszentrums enthalten. Parallel dazu sollten bereits vorhandene Infrastrukturen erfasst sowie erforderliche Bedarfe und Bedürfnisse erhoben werden. Die erforderliche Angebotserweiterung der beteiligten Pflegeeinrichtungen zum Quartierszentrum ist in Kooperation mit den Akteuren vor Ort und vorhandenen oder neu zu bildenden Netzwerken auszudifferenzieren (z. B. gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden, Wohnungswirtschaft, privatgewerblichen Anbietern, Kommune). Eine Abstimmung mit Vertretern der Pflegekassen ist seitens der neu zu bildenden Quartierszentren kontinuierlich vorzunehmen, um eine sektorenübergreifende Versorgungsstruktur entsprechend der entwickelten Zielvorgaben eines Quartierszentrums  umzusetzen. (z. B. in Form von Sektorenverbindenden Versorgungsverträgen mit den Pflegekassen und Kooperationsvereinbarungen mit Akteuren vor Ort). Hinzu kommt die Möglichkeit, ein Gesundheits- und Pflegezentrum einzurichten, das neben stationären und teilstationären sowie ambulanten Versorgungsmöglichkeiten auch Therapie- und Behandlungsangebote vorhält.

Ein bundesweites Modellprogramm mit dem GKV Spitzenverband ist in Planung.

Überordnete Ziele im Handlungsfeld:

MEIN HANNOVER 2030…

  • lebt durch die aktiven Quartiere mit guten sozialen, technischen und gesundheitsorientierten Infrastrukturen, die gemeinsam mit den Einwohner*innen vor Ort entwickelt werden.
  • ermöglicht allen Menschen bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes und aktives Leben in Gemeinschaft in lebendigen Quartieren.
  • bietet familiengerechte Informationen und Infrastrukturen in den Quartieren,
  • die die Eigenständigkeit und Selbstorganisation von Familien unterstützt.
  • bezieht maßgeblich die geschlechterspezifischen Bedarfe in Planungs- und Gestaltungsprozesse ein und lässt viel Raum für Mitgestaltung.
  • sichert die Grundbedürfnisse von Menschen, die von Armut betroffen sind, und fördert den Zugang zu Teilhabeangeboten durch ein breites, verlässliches Netz und Lots*innen im Quartier.
  • hat eine gute, wohnortnahe Versorgung.hat gut funktionierende und versorgte Quartiere, die vom konstruktiven Dialog
  • aller Akteur*innen vor Ort gestärkt werden.
  • schafft den Rahmen für selbstbestimmtes, inklusives Leben aller.

Ziele für 2019:

  • Ausbau weiterer Quartierszentren
  • Information- und Beratung zu Quartierszentren / Gesundheits- und Pflegezentren
  • Beginn des Aufbaus von Gesundheits- und Pflegezentren
  • Austausch im Rahmen des Pflegetischs
  • Gespräche mit Kassen zu sektorenübergreifenden Verträgen

Zeitplanung:

  • Ausbau weiterer Quartierszentren                                                 ab I. Quartal 2019
  • Information- und Beratung zu Quartierszentren / Gesundheits- und Pflegezentren    kontinuierlich
  • Beginn des Aufbaus von Gesundheits- und Pflegezentren                   ab IV. Quartal 2019
  • Austausch im Rahmen des Pflegetischs                                           2x jährlich
  • Gespräche mit Kassen zu sektorenübergreifenden Verträgen               kontinuierlich

Absehbare Kosten:

Nur bei Umsetzung in eigenen Einrichtungen fallen Kosten an. Hängt u. a. auch von den Förderbeträgen iRd Bundesmodellprogramms ab.

Beteiligung von Ratsgremien und Beschlusslage:

Informationsdrucksache wird in 2020 gefertigt.

Externe PartnerInnen:

  • Pflege- und Krankenkassen
  • Wohnungsunternehmen
  • Träger von stationären Einrichtungen
  • Wohlfahrtsverbände
  • Niedergelassene Ärzte*innen, Therapeuten*innen
  • Selbsthilfeverbände
  • Krankenhäuser
  • Ambulante Pflegedienste
  • Investoren

Beteiligung der Öffentlichkeit:

  • Pflegetisch
  • Pflegekonferenz
  • Quartiersveranstaltungen