Jede und jeder kann sich (einzeln oder zusammen mit anderen) schriftlich mit Anregungen und Beschwerden (Petitionen) in städtischen Angelegenheiten an den Rat der Landeshauptstadt Hannover wenden. Dabei werden die Namen der Absender nur mit deren Einverständnis weitergegeben. Die Erledigung dieser "Petitionen" hat der Rat dem Verwaltungsausschuss übertragen.
Über die Art der Erledigung ihrer Anregung oder Beschwerde werden die Antragstellerin oder der Antragsteller unterrichtet.
Die rechtliche Grundlage zur Eingabe von "Petitionen" an den Rat ist § 34 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz -NKomVG-, den Ablauf des Verfahrens regelt § 15 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover.