EU-Institutionen

Der Europäische Investitionsfonds (EIF)

Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU)

Europäischer Investitionsfonds

Der Europäische Investitionsfonds (EIF) wurde 1994 eingerichtet, um die Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen. Hauptanteilseignerinnen und Hauptanteilseigner sind die Europäische Investitionsbank (EIB), die EU-Kommission und verschiedene europäische Banken und Finanzinstitutionen. Im Jahr 2000 wurde die EIB-Gruppe gebildet, der die EIB und der EIF angehören.

Der EIF ist auf Risikokapitalfinanzierungen und Garantien zugunsten kleinerer und mittlerer Unternehmen spezialisiert. Er vergibt keine Kredite und darf auch keine Beihilfen oder Zuschüsse an Unternehmen bereitstellen oder direkt in Unternehmen investieren. Er bedient sich anderer Durchleitungsinstitute wie z.B. privater Banken.

Die Geschäftstätigkeit des EIF wird von drei Organen verwaltet und gesteuert:

  • Generalversammlung
  • Aufsichtsrat
  • Finanzausschuss

Der Tätigkeitsbereich des EIF erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie auf die Türkei und drei EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen).