EU-Institutionen

Die Agenturen der EU

Einrichtungen für besondere Aufgaben

European Union Aviation Safety Agency

Bereits in den 1970'er Jahren hat die Europäische Union die ersten dezentralen Einrichtungen der Gemeinschaft gegründet, sogenannte Agenturen. Agenturen sind keine EU-Organe, sondern durch einen Rechtsakt geschaffene Einrichtungen für besondere Aufgaben mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie wurden zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Bürgerinnen und Bürger gegründet und nehmen spezifische, fachliche, wissenschaftliche oder administrative Funktionen wahr.

Um näher an der Zivilgesellschaft zu sein, sind die Agenturen über die ganze EU verteilt. So ist z.B. die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln ansässig.

Nicht jede EU-Agentur heißt "Agentur", sondern in Einzelfällen auch " Amt", "Zentrum", "Stiftung" oder "Beobachtungsstelle". Es gibt auch einige europäische Einrichtungen, die sich als Agenturen bezeichnen, obwohl sie nicht unter diese Definition fallen.
Zu unterscheiden sind fünf Kategorien von EU-Agenturen

  • Dezentrale Agenturen
  • Agenturen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
  • Exekutivagenturen
  • EURATOM-Agenturen und -Einrichtungen
  • Sonstige Organisationen

Unter https://europa.eu/european-union/about-eu/agencies_definden Sie eine Übersicht aller Agenturen.