EU-Institutionen

Europäische Zentralbank (EZB)

Die EZB ist die Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion

Christine Lagarde

Gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten bildet die Europäische Zentralbank das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB ist ein einzigartiges Organ in der EU und eine internationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. Gegründet wurde sie 1998 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

Ihr vorrangiges Ziel ist es, für die Preisstabilität im EURO-Währungsgebiet zu sorgen.
Zudem soll die EZB auch die Wirtschaftspolitik der Europäischen Gemeinschaft unterstützen, mit dem Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus und dauerhaften Wachstums, soweit dies ohne Gefährdung der Preisniveaustabilität möglich ist.

Zu den Aufgaben der EZB gehören:

  • Die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik 
  • Die Durchführung von Devisengeschäften
  • Die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten
  • Die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld und die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs
  • Die Genehmigung der Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums
  • Die Aufsicht über die Kreditinstitute und Kontrolle der Stabilität des Finanzsystems
  • Die Erhebung statistischer Daten
  • Die Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organen

Amtierende Präsidentin der Europäischen Zentralbank ist seit dem 01. November 2019 die Französin Christine Lagarde.