Seit dem 6. Dezember 2019 nimmt Wojciech Wiewiórowski aus Polen für eine fünfjährige Mandatszeit das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten wahr.
Das Amt des oder der Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde 2001 geschaffen und hat seinen Sitz in Brüssel.
Damit der jetzige Datenschutzbeauftragte seiner Aufgabe als unabhängige Kontrollbehörde nachkommen kann, ist er in seinem Amt unabhängig und weisungsfrei. Ähnlich wie die Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs genießt er Immunität.
Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Beaufsichtigung der Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, um die Grundrechte und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu bewahren. Außerdem hat er ein Eingriffs- und Anordnungsrecht gegenüber den Gemeinschaftsorganen: Er kann unzulässige Datenverarbeitungen verbieten, rechtswidrig gespeicherte Daten löschen lassen und die Verantwortlichen verwarnen oder ermahnen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte prüft Beschwerden und Anfragen, führt Kontrollen durch und veröffentlicht Mitteilungen und Informationsmaterial hinsichtlich verschiedener Aspekte des Datenschutzes.
Wenn Bürgerinnen und Bürger der EU Grund zur Annahme haben, dass ihr Recht auf Datenschutz infolge von Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten durch ein Organ oder eine Einrichtung der Gemeinschaft verletzt wurde, können sie beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen.
Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass Ihr Recht auf Datenschutz durch den Missbrauch Ihrer personenbezogenen Daten durch ein Organ oder eine Einrichtung der Gemeinschaft verletzt wurde, können Sie beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen.