EU-Institutionen

Rat der Europäischen Union

Saal im "Europa Building"

Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat) entscheidet über politische Maßnahmen und erlässt Rechtsvorschriften.

Josep BORRELL FONTELLES

Im Rat der Europäischen Union sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Er ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU. Abhängig von den Themenbereichen, die auf der Tagesordnung stehen, kann jeder Mitgliedstaat von einem für den betreffenden Bereich (z.B.: Verkehr, Finanzen, Soziales etc.) verantwortlichen Minister oder einer Ministerin repräsentiert werden. So nehmen z.B. bei Umweltfragen die Umweltministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten teil. Das Gremium heißt dann Rat „Umwelt“. Daher wird der Rat auch oft Ministerrat genannt.

Auf den Tagungen, die allgemeinen Angelegenheiten gewidmet sind, befasst sich der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" mit Themen, die mehr als einen Politikbereich der Union betreffen. Dies sind beispielsweise Verhandlungen über die Erweiterung der EU, die Ausarbeitung der mehrjährigen Finanzplanung der Union oder institutionelle und administrative Fragen. Außerdem koordiniert er die Vorbereitung und die Nachbereitung der Tagungen des Europäischen Rates.

Der Rat hat sechs zentrale Aufgaben:

  1. Er verabschiedet europäische Rechtsvorschriften (in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament).
  2. Er koordiniert die allgemeine Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
  3. Er schließt im Namen der Union internationale Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen ab.
  4. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament genehmigt er den Haushaltsplan der EU.
  5. Er legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf der Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien fest.
  6. Er koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen.

In einigen besonders sensiblen Bereichen müssen die Beschlüsse des Rates einstimmig gefasst werden. Dies betrifft z. B. die Steuer-, Asyl- und Einwanderungspolitik oder die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Für die meisten Beschlüsse reicht jedoch die qualifizierte Mehrheit.

Der Vertrag von Lissabon vereinfachte das System, um die Effizienz zu verbessern. Die Stimmengewichtung, die sich an der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten orientierte und dabei kleine Staaten proportional bevorzugte, wurde abgeschafft und durch ein System der doppelten Mehrheit für die Annahme von Beschlüssen ersetzt. Als qualifizierte Mehrheit gilt nun eine Mehrheit von mindestens 55% der Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der Bevölkerung der EU ausmachen. Beschließt der Rat nicht auf Vorschlag der Kommission, so gilt als qualifizierte Mehrheit eine Mehrheit von mindestens 72% der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65% der Bevölkerung der Union ausmachen.

Zur Vorbereitung der Arbeit des Rates hat jeder Mitgliedstaat eine Vertretung (Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) zur Wahrung der nationalen Interessen in Brüssel. Diese tagen wöchentlich im Ausschuss der ständigen Vertreterinnen und Vertreter (Coreper = Comité des représentants permanents).

Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich nach einem festgelegten regelmäßigen Rhythmus. Dabei wird darauf geachtet, dass sich große und kleine Mitgliedstaaten abwechseln. Die so genannte „Ratspräsidentschaft“ beinhaltet für die jeweilige Regierung organisatorische Pflichten. So muss sie die Treffen des Rates terminlich festlegen und einberufen, die Tagesordnung vorschlagen und dafür sorgen, dass am Tagungsort alles reibungslos abläuft. Weiter ergibt sich aus der Präsidentschaft die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wenn Verhandlungen in eine Sackgasse geraten. Darüber hinaus ist die Präsidentschaft zudem für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zuständig, vertritt die EU nach außen und ist Kontaktperson für Drittstaaten. 

Unterstützt wird der Vorsitz vom Generalsekretariat. Es ist für die Vorbereitung und den reibungslosen Ablauf der Arbeiten des Rates verantwortlich. Derzeitige Generalsekretärin ist die Französin Thérèse Blanchet.

Informationen für die Öffentlichkeit
Tel.: +32 – 2 / 2 81 63 19
Internet: http://www.consilium.europa.eu