Mit dieser Maßnahme wird die Schaffung von Basisdienstleistungen (z.B. Einzelhandel,soziales oder medizinisches Versorgungszentrum) in ländlichen Gebieten unterstützt.
Mit dieser Maßnahme wird der Tourismus in ländlichen Gebieten unterstützt. Ziel ist es, die ländlichen Gebiete als Erholungs-, Freizeit- und Naturräume zu sichern und zu entwickeln.
Mit dieser Maßnahme werden der Erhalt und die Wiederherstellung historischer Gebäude, Gartenanlagen und Kulturlandschaften unterstützt. Ziel ist es, das kulturelle Erbe der ländlichen Gebiete zu bewahren.
Quellen:
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Niedersäschisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz