Förderung

4. Förderaufruf Städtische Logistik gestartet

Das Bundesförderprogramm unterstützt Kommunen mit Förderquoten von bis zu 80 Prozent.

Copyright: European Union

Eine große Anzahl deutscher Kommunen erfährt pandemiebedingt gerade, dass der innerstädtische Verkehr durch den Lieferverkehr zunehmend belastet wird. Es ist daher wichtig, den Lieferverkehr urbaner und umweltfreundlicher zu gestalten, ohne seine Funktionalität einzuschränken.

Zu diesem Zweck hat der Bund einen neuen Förderaufruf zum Programm „Städtische Logistik“ initiiert. Ziel des Förderprogramms ist es, die Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Gemeinden zu reduzieren und / oder den durch den städtischen Lieferverkehr verursachten Verkehrsfluss zu verbessern.

Der Schwerpunkt der Leitlinie zur Finanzierung der Stadtlogistik liegt auf der Erstellung von Stadtlogistikkonzepten, der Erstellung von Machbarkeitsstudien für bestimmte Einzelprojekte im Bereich der Stadtlogistik sowie der Umsetzung und Bewertung spezifischer Einzelprojekte im Bereich der Stadtlogistik.

Die Finanzierungsrate beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben und kann auf bis zu 80 Prozent erhöht werden, wenn der Antragsteller eine Gemeinde mit geringer finanzieller Stärke ist.

Anträge können von den Gemeinden bis zum 30. April 2021 (Tranche 1) oder 31. August 2021 (Tranche 2) über das Easy-Online-Portal eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Förderaufruf vom 04.01.2021 finden sich hier.