Die Richtlinie über Verbandsklagen ist Teil des „New Deal for Consumers" und gewährleistet in Zukunft einen stärkeren Verbraucherschutz in der EU sowie stärkere Verbraucherrechte im Internet, Instrumente zur Durchsetzung von Rechten und Entschädigungen, Strafen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht und verbesserte Geschäftsbedingungen.
Künftig kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen. So werden beispielsweise die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken wie z.B. irreführender Werbung durch Automobilhersteller, die gegen den Rechtsrahmen der Union für die Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Umweltauflagen verstoßen, durch Verbandsklagen gemäß dieser Richtlinie kollektiv Entschädigungen erwirken können. Dieser kollektive Rechtsschutz war im Unionsrecht bislang nicht vorgesehen.
Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, wo Anwaltskanzleien Sammelklagen einreichen dürfen, können Verbandsklagen nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, eingereicht werden. Damit können die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen und zugleich wird dem Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen entgegengewirkt.
Die Mitgliedstaaten müssen die neue Richtlinie bis Januar 2023 umsetzen.