Brexit

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Europäische Union und Vereinigtes Königreich einigen sich über künftige Zusammenarbeit

Copyright: European Union, Photographer: Lieven Creemers

Mit den Worten „Es hat sich gelohnt, dafür zu kämpfen,“ erklärte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen einer Pressekonferenz am 24. Dezember in Brüssel, dass nach intensiven Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich eine Einigung zur künftigen Zusammenarbeit mit der EU erzielt werden konnte.

Weiter fasst Ursula von der Leyen die Einigung zusammen: „Wir haben jetzt ein faires und ausgewogenes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, das unsere europäischen Interessen schützt, einen fairen Wettbewerb gewährleistet und unseren Fischereigemeinden dringend benötigte Planungssicherheit bietet. Endlich können wir den Brexit hinter uns lassen und in die Zukunft blicken. Europa geht jetzt weiter.“

Das Handels- und Kooperationsabkommen umfasst drei wesentliche Säulen:

1. Ein Freihandelsabkommen für eine neue wirtschaftliche und soziale Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich

Das Freihandelsabkommen regelt neben dem Handel mit Waren und Dienstleistungen auch Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz und Koordinierung der sozialen Sicherheit. Unter anderem sind keine Zölle für Waren vorgesehen, die die jeweiligen Ursprungsregeln erfüllen.

2. Eine neue Partnerschaft für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger

Durch das Abkommen wird ein neuer Rahmen für die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit in straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten geschaffen, durch den eine starke Zusammenarbeit zwischen nationalen Polizei- und Justizbehörden insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus ermöglicht werden soll.

3. Ein horizontales Abkommen über Governance

Um Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern und Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu bieten, schafft ein eigenes Kapitel über die Governance Klarheit darüber, wie das Abkommen gehandhabt und kontrolliert werden wird. Es wird ein gemeinsamer Partnerschaftsrat eingesetzt, der für die ordnungsgemäße Anwendung und Auslegung des Abkommens sorgt und in dem alle auftretenden Fragen erörtert werden.

Damit das Handels- und Kooperationsabkommen in Kraft treten kann, muss der Europäische Rat mit der Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedsstaaten einen Beschluss fassen, der die Unterzeichnung des Abkommens und die vorläufige Anwendung ab dem 1. Januar 2021 genehmigt, sodass das Abkommen im Anschluss daran formell unterzeichnet werden kann. Wenn das Europäische Parlament dann zustimmt und der Rat den Beschluss über das Abkommen als letzten Schritt auf EU-Seite annimmt, tritt das Handels- und Kooperationsabkommen am 1. Januar 2021 in Kraft.