Bewerbungsphase

Europäische Hauptstädte für Integration und Vielfalt

Bis zum 15. Februar können sich Städte, Gemeinde und Regionen für den Preis „Europäische Hauptstädte für Integration und Vielfalt“ bewerben

  

Die Europäische Kommission zeichnet 2022 zum ersten Mal Städte, Gemeinden und Regionen für ihre Arbeit zur Förderung der Integration und zur Bekämpfung von Diskriminierung mit dem Preis aus.

Als Teil des Aktionsplans der Kommission zur Bekämpfung von Rassismus und der Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ für die Jahre 2020 bis 2025 zeichnet der Preis Kommunen aus, die vielfältigere und integrativere Räume für ihre Bürgerinnen und Bürger schaffen.

Neben dem diesjährigen Sonderpreis für die Integration der Roma können Bewerbungen

  • spezifische Bildungs- und Kulturprojekte,
  • eine Verbesserung der allgemeinen Infrastruktur oder
  • Initiativen zur Förderung eines vielfältigen und integrativen Umfelds für alle Bürger

eingereicht werden, von denen jeweils drei Städte in den beiden Kategorien

  • Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern und
  • Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern

ausgezeichnet und als Anregung für andere dienen sollen.

Teilnahmeberechtigt sind lokale Behörden, Städte und Regionen der Mitgliedstaaten mit vorbildlichen Verfahren, die alle Diskriminierungsgründe gemäß Artikel 19 AEUV abdecken.

Unter Berücksichtigung der Wettbewerbsregeln sind Bewerbungen bis zum 15. Februar 2022, 12:00 Uhr MEZ hier möglich. Die Preisverleihung soll am 28. April 2022 stattfinden.