Landeshauptstadt Hannover

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Die 13 Stadtbezirksräte der Landeshauptstadt Hannover

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Seit Einführung der Bezirksverfassung innerhalb der Niedersächsischen Gemeindeordnung zum 1. November 1981 und der damit verbundenen, durch Ratsbeschluss vorgenommenen Einteilung des Stadtgebietes in 13 Stadtbezirke, gibt es in Hannover neben dem Rat als dem Hauptorgan der Stadt auch 13 Stadtbezirksräte mit eigenen Zuständigkeiten.

Die Mitglieder der Stadtbezirksräte werden von den Wahlberechtigten in den Stadtbezirken zugleich mit den Ratsfrauen und Ratsherren nach denselben Vorschriften wie diese gewählt. Die Zahl der Mitglieder der Stadtbezirksräte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadtbezirke. Sie liegt zwischen 19 und 21. Die Stadtbezirksräte dürfen keine Ausschüsse bilden.

Jeder Stadtbezirksrat muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Wahlperiode - frühestens nach der Konstituierung des Rates - seine konstituierende Sitzung abhalten. Er wählt in dieser ersten Sitzung aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Vorsitzende oder den Vorsitzenden mit der Bezeichnung Bezirksbürgermeisterin oder Bezirksbürgermeister.

Sitzungsmanagement Online der Landeshauptstadt Hannover

Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und Bezirksräte der Landeshauptstadt Hannover

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