Landeshauptstadt Hannover

Handeln des Rates

Der Rat handelt als Vertretungskörperschaft durch Beschlüsse.

Die Ratsmitglieder haben ein freies Mandat, das heißt, sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus. Der Ratsvorsitzende und die Bürgermeisterin und der Bürgermeister sind wie die übrigen Ratsfrauen und Ratsherren ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Beschlussfassung

Der Rat kann nur Beschlüsse fassen, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Beispiel:

Bei einer Abstimmung über den Umbau einer Straße sind 59 Ratsmitglieder anwesend. 28 stimmen mit Ja, 21 mit Nein, 10 enthalten sich der Stimme. Der Antrag ist angenommen.

Wahlen

Wahlen werden grundsätzlich schriftlich vorgenommen. Gewählt ist diejenige/derjenige, für die/den mehr als die Hälfte aller Ratsmitglieder gestimmt hat (absolute Mehrheit). Wird dieses Ergebnis nicht erzielt, folgt ein zweiter Wahlgang, in dem die einfache Mehrheit genügt. Bei Stimmengleichheit wird durch das Los entschieden, das der Oberbürgermeister zu ziehen hat.

Beispiel:

Hat der Rat der Stadt eine/n Stadträtin/Stadtrat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters zu wählen, so ist diejenige/derjenige gewählt, die/der die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat (also mindestens 33 Stimmen).

Sitzungsprotokoll

Der wesentliche Teil der Beratungen wird in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt, in dem auch die Beschlüsse und die Ergebnisse der Wahlen festgehalten werden.

Sitzungsmanagement Online der Landeshauptstadt Hannover

Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und Bezirksräte der Landeshauptstadt Hannover

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