Europawahl 2024

Aufgaben des Wahlvorstandes

Der Wahlvorstand besteht aus:

  • dem*der Wahlvorsteher*in und der Stellvertretung
  • dem*der Schriftführenden und der Stellvertretung
  • den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes (Beisitzer*innen)

Aufgaben des*der Wahlvorsteher*in

  • Entgegennahme der Wahlunterlagen am Samstag vor der Wahl
  • Benennung eines*r stellv. Schriftführer*in
  • Einteilung der Wahlvorstandsmitglieder in Schichten (u.a. Pausenregelung)
  • Leitung des Wahlvorstandes
  • Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit und zu unparteilichen Auftreten und Äußerungen
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes

In Zeiten, in denen der*die Wahlvorsteher*in abwesend ist, übernimmt die Stellvertretung die Aufgaben. Ansonsten erfüllt die Stellvertretung die Aufgaben der übrigen Mitglieder.

Aufgaben des*der Schriftführenden

  • Führung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis) am Wahltag (Vermerk der Stimmabgabe)
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung
  • Übergabe der Wahlniederschrift und Wahlunterunterlagen an das Wahlamt

Sollte der*die Schriftführende abwesend sein, übernimmt auch hier die Stellvertretung die anfallenden Aufgaben.

Ebenso wie bei der Stellvertretung des*der Wahlvorsteher*in gilt auch für die Stellvertretung des*der Schriftführenden, dass bei dessen*deren Abwesenheit die Stellvertretung die oben aufgeführten Aufgaben übernimmt.

Aufgaben der übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes

  • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. eines Identitätsausweises
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Koordination des Zutritts zu den Wahlräumen und zu den Wahlkabinen
  • Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals