Der Wahlvorstand besteht aus:
- dem*der Wahlvorsteher*in und der Stellvertretung
- dem*der Schriftführenden und der Stellvertretung
- den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes (Beisitzer*innen)
Aufgaben des*der Wahlvorsteher*in
- Entgegennahme der Wahlunterlagen am Samstag vor der Wahl
- Benennung eines*r stellv. Schriftführer*in
- Einteilung der Wahlvorstandsmitglieder in Schichten (u.a. Pausenregelung)
- Leitung des Wahlvorstandes
- Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit und zu unparteilichen Auftreten und Äußerungen
- Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
- Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes
In Zeiten, in denen der*die Wahlvorsteher*in abwesend ist, übernimmt die Stellvertretung die Aufgaben. Ansonsten erfüllt die Stellvertretung die Aufgaben der übrigen Mitglieder.
Aufgaben des*der Schriftführenden
- Führung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis) am Wahltag (Vermerk der Stimmabgabe)
- Ausfüllen der Wahlniederschrift und der Schnellmeldung
- Übergabe der Wahlniederschrift und Wahlunterunterlagen an das Wahlamt
Sollte der*die Schriftführende abwesend sein, übernimmt auch hier die Stellvertretung die anfallenden Aufgaben.
Ebenso wie bei der Stellvertretung des*der Wahlvorsteher*in gilt auch für die Stellvertretung des*der Schriftführenden, dass bei dessen*deren Abwesenheit die Stellvertretung die oben aufgeführten Aufgaben übernimmt.
Aufgaben der übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes
- Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. eines Identitätsausweises
- Ausgabe der Stimmzettel
- Koordination des Zutritts zu den Wahlräumen und zu den Wahlkabinen
- Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals