Europawahl 2024

Wer darf wählen?

Am Wahltag darf nur wählen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt
(so genanntes aktives Wahlrecht):

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
  • 16 Jahre alt,
  • mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wohnt
    (Stichtag: 09. März 2024) und
  • nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung in der Bundesrepublik Deutschland von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen sind auch diejenigen Deutschen, die außerhalb Deutschlands ihren Wohnsitz haben wahlberechtigt (Auslandsdeutsche), wenn sie

  • nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung hatten oder sich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland hat oder davon betroffen sind.

Europawahl: Deutsche im Ausland

 

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen), die am Wahltag

  • 16 Jahre alt sind,
  • mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wohnen (Stichtag: 9. März 2024) und
  • nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung in der Bundesrepublik Deutschland von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

 

 

Wählen kann nur, wer in ein Verzeichnis der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer im Verzeichnis der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Verzeichnis man geführt wird. Wer einen Wahlschein hat kann an der Wahl durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Region Hannover teilnehmen.

Stichtag 28. April

Stichtag für die Eintragung in das Verzeichnis der Wählenden ("Wählerverzeichnis") ist der 28. April 2024. Wer zu diesem Tag mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover oder in einer der 20 weiteren regionsangehörigen Städte und Gemeinden gemeldet ist und die Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts erfüllt, wird automatisch in das Verzeichnis der Wählenden ("Wählerverzeichnis") für diese Wahl eingetragen.

Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, der einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Wählenden („Wählerverzeichnis“) stellen muss, muss Ihr Antrag spätestens am 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Später eingehenden Anträgen kann nicht mehr entsprochen werden.

Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte

Die Wahlberechtigten erhalten bis zum 18. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigungskarte mit der Angabe des jeweiligen Wahlraums. Die Karte bestätigt die Eintragung in das Verzeichnis der Wahlberechtigten („Wählerverzeichnis"). Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Wahlbenachrichtigungskarte auch als Antrag auf Briefwahl zu nutzen. Wer bis zum Sonntag, 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und in der Landeshauptstadt Hannover oder in einer der 20 weiteren regionsangehörigen Städte und Gemeinden wohnt, wendet sich bitte ab Dienstag, dem 21. Mai 2024 an das Wahlamt im Neuen Rathaus (Bürgersaal) oder ruft dort unter der Telefonnummer 168-41101 an. Das Auskunftstelefon für Wahlrechtsauskünfte wird bereits ab dem 29. April 2024 besetzt sein.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Außerdem kann das Verzeichnis der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") zu den Daten der eigenen Person unter den im Wahlgesetz genannten Bedingungen in der Woche vom 20. bis 24. Mai 2024 im Neuen Rathaus, Bürgersaal zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Pfingstmontag (20. Mai 2024) geschlossen.

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 bis 15 Uhr.

Wahlberechtigte im Umland

Die Wahlberechtigten im Umland der Landeshauptstadt Hannover informieren sich bitte bei ihrem jeweiligen Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde bzw. auf deren Homepage.

 

Städte und Gemeinden

Kommunen in der Region Hannover

Von B wie Barsinghausen bis W wie Wunstorf. Die 21 Städte und Gemeinden der Region Hannover.

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