Kommunalwahlen
Allgemeine Informationen
Die wichtigsten Informationen im Überblick.
Was und wann wird gewählt?
Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Gewählt werden in der Region Hannover:
- Der Regionspräsident/die Regionspräsidentin,
- der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Hannover,
- die Bürgermeister/Bürgermeisterinnen im regionsangehörigen Umland (nicht in Gehrden),
- die Regionsversammlung,
- der Rat der Stadt Hannover und die Gemeinderäte im regionsangehörigen Umland
- sowie die Stadtbezirksräte der Landeshauptstadt Hannover und Ortsräte im regionsangehörigen Umland.
- Falls bei den Direktwahlen (Regionspräsident/Regionspräsidentin; Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin; Bürgermeister/Bürgermeisterin) am 13. September 2026 keiner der Bewerbenden mindestens die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am 27. September 2026 jeweils eine entsprechende Stichwahl zwischen den beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen statt.
Wer kann gewählt werden?
Für die Regionsversammlung, die Wahl des Rates und der Stadtbezirksräte der Landeshauptstadt Hannover sowie die Gemeinde- und Ortsräte im regionsangehörigen Umland:
Gewählt werden können Personen, die am Wahltag
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind,
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht infolge eines Richterspruchs von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und
- die ihren Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten (Stichtag: 13. März 2026) im jeweiligen Wahlgebiet haben.
Wer diese Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann
- sich als Kandidat oder Kandidatin in einer Partei auf einem Wahlvorschlag benennen lassen oder
- sich als Kandidat oder Kandidatin einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) benennen lassen oder
- als Einzelkandidat oder -kandidatin zur Wahl antreten.
Für die Wahl des Regionspräsidenten/der Regionspräsidentin, die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin in der Landeshauptstadt Hannover sowie die Wahlen der Bürgermeister/Bürgermeisterinnen im regionsangehörigen Umland:
Gewählt werden können Personen, die am Wahltag
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind,
- mindestens 23 und höchstens 66 Jahre alt sind,
- nicht infolge eines Richterspruchs von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und
- für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes eintreten.
Wer diese Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann
- sich als Kandidat oder Kandidatin auf der Liste (= Wahlvorschlag) einer politischen Partei aufstellen lassen, wenn die Person keiner anderen Partei angehört bzw. parteilos ist oder
- mit anderen Bürgern und Bürgerinnen, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen, eine Wählergruppe bilden und mit diesem Personenkreis einen gemeinsamen Wahlvorschlag aufstellen oder
- als Einzelwahlvorschlag zur Wahl antreten.
Die Wahlvorschläge müssen eine vorgeschriebene Form und einen bestimmten Inhalt haben und bis zum 20. Juli 2026, 18 Uhr (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Wahlleitung eingereicht sein. Bitte beachten Sie hierzu auch den Leitfaden für Wahlvorschlagsträger.
Region Hannover
Regionswahlleiter: Jens Palandt
Stellvertretender Regionswahlleiter: Torben Laahs
Stellvertretende Regionswahlleiterin: Silke Rogge
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511-616 28911
E-Mail: Wahlbuero@Region-Hannover.de
Landeshauptstadt Hannover
Gemeindewahlleiter: Sascha Kusz
Stellvertretender Gemeindewahlleiter: Ralf Buße
Sachgebiet Wahlen und Statistik
Platz der Menschenrechte 1
30159 Hannover
Telefon: 0511-168 42655
Telefax: 0511-168 45129
E-Mail: Wahlen@Hannover-Stadt.de
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Sie einen Wahlvorschlag einreichen wollen, bei der entsprechenden Wahlleitung.
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