Wahl der Abgeordneten der VI. Regionsversammlung in der Region Hannover
Öffentliche Wahlbekanntmachung Nr. 1 der Regionswahlleitung der Region Hannover
Für die Kommunalwahl am 13. September 2026 können bis zum 20. Juli 2026, 18 Uhr Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wahl der Abgeordneten der VI. Regionsversammlung in der Region Hannover am 13. September 2026 (Wahl der Regionsversammlung 2026)
Aufforderung zur Einreichung von Regionswahlvorschlägen in den Wahlbereichen 1 (Hannover-Mitte) bis 13 (Barsinghausen)
In der Region Hannover werden am Sonntag, den 13. September 2026, im Rahmen der All-gemeinen Kommunalwahlen 2026 u.a. die Abgeordneten für die VI. Wahlperiode der Regionsversammlung neu gewählt. Für die Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten ergeht eine gesonderte Bekanntmachung.
Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.
I. Zahl der Vertreterinnen und Vertreter, Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Es sind 84 Regionsabgeordnete in die Regionsversammlung zu wählen (§ 46 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes [NKomVG], in der zurzeit geltenden Fassung).
Das Wahlgebiet der Region Hannover wurde durch Beschluss der Regionsversammlung vom 11.11.2025 in folgende 13 Wahlbereiche eingeteilt:
| Wahlbereiche in der Landeshauptstadt Hannover | Bezeichnung | Stadtteile |
| Wahlbereich 01 | Hannover - Mitte | Mitte, Calenberger Neustadt, Nordstadt, Südstadt, Bult, Zoo und Oststadt |
| Wahlbereich 02 | Hannover - Nord | List, Vahrenwald, Vahrenheide und Sahlkamp |
| Wahlbereich 03 | Hannover - Nordwest | Hainholz, Herrenhausen, Burg, Leinhausen, Ledeburg, Stöcken, Marienwerder, Nordhafen, Davenstedt, Badenstedt, Ahlem, Vinnhorst und Brink-Hafen |
| Wahlbereich 04 | Hannover - Nordost | Bothfeld, Lahe, Groß-Buchholz, Isernhagen-Süd, Misburg-Nord, Misburg-Süd und Anderten |
| Wahlbereich 05 | Hannover - Südost | Waldhausen, Waldheim, Kleefeld, Heideviertel, Kirchrode, Döhren, Seelhorst, Wülfel, Mittelfeld, Bemerode und Wülferode |
| Wahlbereich 06 | Hannover - Südwest | Linden-Nord, Linden-Mitte, Linden-Süd, Limmer, Bornum, Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg und Wettbergen |
| Wahlbereiche der Umlandkommunen | Bezeichnung | Zugehörige regionsangehörige Städte und Gemeinden |
| Wahlbereich 07 | Springe | Stadt Hemmingen, Stadt Ronnenberg, Stadt Springe und Gemeinde Wennigsen (Deister) |
| Wahlbereich 08 | Laatzen | Stadt Laatzen, Stadt Pattensen und Stadt Sehnde |
| Wahlbereich 09 | Lehrte | Stadt Burgdorf, Stadt Lehrte und Gemeinde Uetze |
| Wahlbereich 10 | Langenhagen | Stadt Burgwedel, Gemeinde Isernhagen und Stadt Langenhagen |
| Wahlbereich 11 | Garbsen | Stadt Garbsen und Gemeinde Wedemark |
| Wahlbereich 12 | Neustadt | Stadt Neustadt am Rübenberge und Stadt Wunstorf |
| Wahlbereich 13 | Barsinghausen | Stadt Barsinghausen, Stadt Gehrden und Stadt Seelze |
II. Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl der Abgeordneten der VI. Regionsversammlung
Bei der Einreichung der Wahlvorschläge sind die Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und §§ 32 ff. NKWO über Inhalt und Form der Wahlvorschläge zu beachten.
Wahlvorschläge können von Parteien i.S.d. Art. 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG, in der zurzeit geltenden Fassung), Gruppen von Wahlberechtigten (Wähler-gruppen) oder Einzelpersonen eingereicht werden (§ 21 Abs. 1 NKWG).
Ein Wahlvorschlag gilt nur für die Wahl in einem der 13 Wahlbereiche.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf in jedem Wahlbereich höchstens zehn Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieser Bewerberin oder dieses Bewerbers enthalten.
III. Unterstützungsunterschriften
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 40 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs auf amtlichen Formblättern unter Beachtung der Vorschriften des § 21 Abs. 9 NKWG bzw.§ 32 Abs. 2 NKWO persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Nach § 21 Abs. 10 NKWG und durch Bekanntmachung des Niedersächsischen Landeswahllei-ters vom 30. Juli 2025 (Nds. MBl. Nr. 372/2025) sind folgende Parteien und Wählergruppen von der Verpflichtung zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:
| Langbezeichnung | Kurzbezeichnung |
| Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD |
| Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen | CDU |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | GRÜNE |
| Freie Demokratische Partei | FDP |
| Alternative für Deutschland – Niedersachsen | AfD Niedersachsen |
| Die Linke | Die Linke |
| PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ | Tierschutzpartei |
| Piratenpartei Niedersachsen | PIRATEN |
| DIE HANNOVERANER – unabhängige Wählergemeinschaft | DIE HANNOVERANER |
| Volt Deutschland | Volt |
| Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative | Die PARTEI |
| Basisdemokratische Partei Deutschland Landesverband Niedersachsen | dieBasis LV Niedersachsen |
| FREIE WÄHLER Niedersachsen | FREIE WÄHLER |
IV. Hinweise zu den Wahlvorschlägen
Hinsichtlich der Form und des Inhaltes der Wahlvorschläge wird auf die Bestimmungen der §§ 21 ff. NKWG und §§ 32 ff. NKWO verwiesen. Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die bei der Regionswahlleitung per Mail wahlbuero@region-hannover.de oder telefonisch Tel. 0511 / 616-28911 oder angefordert werden können und kostenfrei ausgegeben werden.
V. Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am
Montag, den 20. Juli 2026, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist)
beim Regionswahlleiter der Region Hannover, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover eingegangen sein. Bei der vorgenannten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d.h. später eingehende Regionswahlvorschläge sind vom Regionswahlausschuss als unzulässig zurückzuweisen (§ 28 NKWG).
Bitte beachten Sie, dass alle notwendigen Unterlagen schriftlich und im Original einzureichen sind (§ 21 NKWG). Eine elektronische oder textliche Vorlage oder aber eine Vorlage von Ablichtungen (Kopien, Fotografien, o.ä.) genügen ausdrücklich nicht.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. Gern können die Wahlvorschläge auch persönlich eingereicht werden (eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0511 / 616 - 28911 oder per Mail wahlbuero@region-hannover.de wird empfohlen).
VI. Wahlbeteiligungsanzeige
Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Nr. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis zum 15. Juni 2026 bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Im Übrigen sind § 22 NKWG und § 34 NKWO zu beachten.
Hannover, den
(Jens Palandt)
Regionswahlleiter
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