Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten in der Region Hannover
Öffentliche Wahlbekanntmachung Nr. 2 der Regionswahlleitung der Region Hannover
Für die Kommunalwahl am 13. September 2026 können bis zum 20. Juli 2026, 18 Uhr Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten in der Region Hannover am 13. September 2026
(Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten 2026)
Aufforderung zur Einreichung von Regionswahlvorschlägen
In der Region Hannover findet nach Beschluss der Regionsversammlung vom 01. Juli 2025 am Sonntag, dem 13. September 2026 u.a. die Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten statt. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin oder Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 27. September 2026 eine Stichwahl unter den beiden Personen statt, die am 13. September 2026 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Für die Wahl der Abgeordneten der VI. Regionsversammlung ergeht eine gesonderte Bekanntmachung.
Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.
I. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Bei der Einreichung der Wahlvorschläge sind die Vorschriften des § 45d i.V.m. § 45a und §§ 21 ff NKWG und §§ 32 ff NKWO über Inhalt und Form der Wahlvorschläge zu beachten.
Wahlvorschläge können von Parteien i.S.d. Art. 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) oder von einer Einzelperson eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten, die oder der nach § 80 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – in der derzeit geltenden Fassung wählbar ist.
III. Unterstützungsunterschriften
Jeder Wahlvorschlag muss gem. § 45d Abs. 3 NKWG von mindestens 420 Wahlberechtigten des Wahlgebiets (Region Hannover) auf amtlichen Formblättern unter Beachtung der Vorschriften des § 21 Abs. 9 NKWG bzw.§ 32 Abs. 2 NKWO persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Nach § 45d Abs. 4 NKWG, § 21 Abs. 10 NKWG und durch Bekanntmachung des Niedersächsischen Landeswahlleiters vom 30. Juli 2025 (Nds. MBl. Nr. 372/2025) sind folgende Parteien und Wählergruppen von der Verpflichtung zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:
| Langbezeichnung | Kurzbezeichnung |
| Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD |
| Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen | CDU |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | GRÜNE |
| Freie Demokratische Partei | FDP |
| Alternative für Deutschland – Niedersachsen | AfD Niedersachsen |
| Die Linke | Die Linke |
| PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ | Tierschutzpartei |
| Piratenpartei Niedersachsen | PIRATEN |
| DIE HANNOVERANER – unabhängige Wählergemeinschaft | DIE HANNOVERANER |
| Volt Deutschland | Volt |
| Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative | Die PARTEI |
| Basisdemokratische Partei Deutschland Landesverband Niedersachsen | dieBasis LV Niedersachsen |
| FREIE WÄHLER Niedersachsen | FREIE WÄHLER |
IV. Hinweise zu den Wahlvorschlägen
Hinsichtlich der Form und des Inhaltes der Wahlvorschläge wird auf die Bestimmungen der §§ 45d, 45a, 21 ff. NKWG und §§ 32 ff. NKWO verwiesen. Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die bei der Regionswahlleitung per Mail wahlbuero@region-hannover.de oder telefonisch Tel. 0511 / 616-28911 oder angefordert werden können und kostenfrei ausgegeben werden.
V. Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am
Montag, den 20. Juli 2026, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist)
beim Regionswahlleiter der Region Hannover, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover eingegangen sein. Bei der vorgenannten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d.h. später eingehende Regionswahlvorschläge sind vom Regionswahlausschuss als unzulässig zurückzuweisen (§ 28 NKWG).
Bitte beachten Sie, dass alle notwendigen Unterlagen schriftlich und im Original einzureichen sind (§ 21 NKWG). Eine elektronische oder textliche Vorlage oder aber eine Vorlage von Ablichtungen (Kopien, Fotografien, o.ä.) genügen ausdrücklich nicht.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. Gern können die Wahlvorschläge auch persönlich eingereicht werden (eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0511 / 616 - 28911 oder per Mail wahlbuero@region-hannover.de wird empfohlen).
VI. Wahlbeteiligungsanzeige
Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Nr. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis zum 15. Juni 2026 bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Im Übrigen sind § 22 NKWG und § 34 NKWO zu beachten.
Hannover, den
(Jens Palandt)
Regionswahlleiter
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