FAQ für Wahlhelfer*innen - Hannover.de

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FAQ für Wahlhelfer*innen

Ich wurde als Wahlhelfer*in berufen – was sind meine Aufgaben?

Vor der Übergabe der Wahlunterlagen können sich WählerInnen über den Ablauf informieren

Der Wahlvorstand

Der Wahlvorstand besteht aus:

  • dem Wahlvorsteher*der Wahlvorsteherin sowie dessen*deren Stellvertretung
  • dem Schriftführer*der Schriftführerin sowie dessen*deren Stellvertretung
  • den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes (Besitzer*innen)

Wenn Ihnen im Berufungsschreiben keine besondere Funktion (z. B. Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, deren Stellvertretungen) zugeteilt wurde, sind Sie als Beisitzer*in ein übriges Mitglied im Wahlvorstand.

Ihre Aufgaben sind dann (je nachdem, ob Sie im Wahllokal oder bei der Briefwahlauszählung unterstützen):

  • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. der Ausweise
  • Ausgabe der Stimmzettel 
  • Koordination des Zutritts zu den Wahlräumen und zu den Wahlkabinen
  • Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals
  • Zulassung der Wahlbriefe und Auszählung der Briefwahlstimmen (Briefwahlauszählung)

Aufgaben der Wahlvorsteherin*des Wahlvorstehers

  • Entgegennahme der Wahlunterlagen am Samstag vor der Wahl
  • bei Bedarf Benennung der Stellvertretungen
  • Einteilung der Wahlvorstandsmitglieder in zwei Schichten
  • Leitung des Wahlvorstandes
  • Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit und zum unparteilichen Auftreten und Äußerungen
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes 

In Zeiten, in denen der Wahlvorsteher*die Wahlvorsteherin abwesend ist, übernimmt die Stellvertretung die entsprechenden Aufgaben. 

Grundsätzlich unterstützen auch die Personen mit Sonderfunktionen je nach Bedarf und Kapazitäten die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes bei den anfallenden Tätigkeiten.

Aufgaben des Schriftführers*der Schriftführerin

  • Führung des "Wählerverzeichnisses“ am Wahltag (Vermerk der Stimmabgabe)
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift
  • Übergabe der Wahlniederschrift und Wahlunterunterlagen an das Wahlamt

In Zeiten, in denen der Schriftführer*die Schriftführerin abwesend ist, übernimmt die Stellvertretung die entsprechenden Aufgaben. Die Übergabe der Wahlniederschrift und Wahlunterlagen erfolgt durch den Schriftführer*die Schriftführerin selbst, nicht durch die Stellvertretung.

Grundsätzlich unterstützen auch die Personen mit Sonderfunktionen je nach Bedarf und Kapazitäten die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes bei den anfallenden Tätigkeiten.

Merkblätter und Schulungsvideos

Kurz vor der Wahl erhalten die Wahlvorsteher*innen, Schriftführer*innen und deren Vertretungen ein Merkblatt zur Durchführung der Wahl sowie die Zugangsdaten zu einer Online-Schulung (Zoom-Web-Konferenz), die anschließend für alle übrigen interessierten Mitglieder als Videoaufzeichnung unter www.wahlen-hannover.de zur Verfügung gestellt wird.

Erfahrene Mitglieder

In der Regel sind in jedem Wahlvorstand mindestens ein bis zwei erfahrene Mitglieder, die schon bei vergangenen Wahlen geholfen haben. Außerdem können Sie sich bei Problemen am Wahltag jederzeit telefonisch an das Wahlamt wenden. Für die Briefwahl stehen für jeden Wahlraum Koordinator*innen zu Ihrer Unterstützung bereit. Sie sind nicht alleine und werden vom Wahlamt umfassend betreut und mit Materialien versorgt.

Wie lange muss ich vor Ort sein? Gibt es ein Schichtprinzip?

Der gesamte Wahlvorstand kommt um 7:30 Uhr zu den vorbereitenden Arbeiten zusammen. Danach sind Schichtabsprachen (in der Regel 8 Uhr bis 13 Uhr sowie 13 Uhr bis 18 Uhr) möglich. In jeder Schicht müssen mindestens drei Personen anwesend sein, darunter der*die Wahlvorsteher*in, der*die Schriftführer*in oder deren jeweilige Stellvertretungen. Das Schichtprinzip gilt somit auch für Wahlvorstandsmitglieder mit „Sonderaufgaben“. Zur Auszählung um 18 Uhr müssen dann wieder ALLE Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein.

Die Briefwahlvorstände kommen am Nachmittag zu den vorbereitenden Arbeiten zusammen. Pausen werden hier individuell vereinbart. Die Regeln zur Mindestbesetzung gelten analog.

Ihr Dienst endet, sobald das Wahlergebnis an das Wahlamt gemeldet wurde und die abschließenden Aufräumarbeiten erledigt sind - für die Schriftführung, nachdem die Wahlniederschrift und Wahlunterlagen an das Wahlamt übergeben wurden.

Muss irgendetwas mitgebracht werden?

Der Wahlvorsteher*die Wahlvorsteherin bringt Wählerverzeichnis, Urnenschlüssel, Merkblätter und Telefonliste am Wahlsonntag mit in das Wahllokal (die betroffenen Personen werden hierüber gesondert informiert). Alle anderen Materialien (Wahlurnen/Stellschirme/Büroutensilien/Kugelschreiber) finden Sie vor Ort. 

Beachten Sie bitte, dass wir im Wahllokal keine Verpflegung anbieten können. Gegebenenfalls benötigte Verpflegung muss bitte selbst mitgebracht werden.

Wann wählen wir selbst?

Wenn Sie in Ihrem eigenen Wahlbezirk eingeteilt sind: Wann immer Sie Zeit haben und möchten. Sie werden auf jeden Fall Gelegenheit zur Stimmabgabe haben. Grundsätzlich eignet sich die eigene Stimmabgabe direkt nach dem Aufbau auch gut als „Testlauf“ – das bleibt aber Ihnen überlassen.

Wenn Sie nicht in Ihrem eigenen Wahlbezirk eingeteilt sind: Außerhalb Ihrer Schicht im entsprechenden Wahllokal oder vorab per Briefwahl.

Wessen Telefon wird genutzt?

Wir möchten Sie bitten, für die telefonische Durchgabe der Schnellmeldung sowie eventuelle weitere nötige Anrufe an das Wahlamt ein privates Mobiltelefon zu nutzen. Wir bitten um Verständnis, dass wahlorganisatorisch keine entsprechenden Geräte bereitgestellt werden können.

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung und wie wird sie ausgezahlt?

Abhängig von Ihrer Tätigkeit beträgt die Aufwandsentschädigung bis zu 50 Euro.

Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt in den Tagen nach dem Wahltermin per Überweisung. Prüfen Sie bitte in der Personalliste die Richtigkeit Ihrer Daten (ggf. fehlende IBAN eintragen) und unterschreiben Sie diese.

Danke

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Wir wünschen Ihnen für den Wahlsonntag viel Erfolg und viel Spaß!

 

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