Oberbürgermeister*inwahl

Wahlleitung

Die Wahlleitung ist als unabhängiges Wahlorgan zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.

Zu den Aufgaben der Wahlleitung vor und nach der Wahl gehören unter anderem

  • die Koordinierung der Wahlabläufe
  • die Bildung des Wahlausschusses, die Vorbereitung und Leitung der Wahlausschusssitzung,
  • die Mitwirkung bei Wahlprüfungen,
  • die Mitwirkung bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

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