Vom 22. bis 25. Mai 2014 konnten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum achten Mal das Europäische Parlament wählen. In der Bundesrepublik Deutschland fand die Wahl am Sonntag, 25. Mai 2014, statt.
Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt.
Nach der Europawahl werden insgesamt 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 an Abgeordnete aus Deutschland.
Im Anschluss an die Europawahl 2014 wird das Europäische Parlament erstmalig wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen. Der Europäische Rat schlägt dazu dem Europäischen Parlament eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt vor, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Wahlen zum Europäischen Parlament. Damit haben Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger die Möglichkeit, über Ihre Stimme bei der Europawahl mit zu beeinflussen, wer die neue Kommissionspräsidentin oder der neue Kommissionspräsident werden wird.