Bundestagswahl 2021
Wer darf wählen?
Die Voraussetzungen für die Ausübung des aktiven Wahlrechts.
Am Wahltag darf nur wählen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt (sogenanntes aktives Wahlrecht):
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Wohnsitz seit mindestens drei Monaten (Stichtag: 26. Juni 2021) in Deutschland
- bei Vorliegen der der o. g. Voraussetzungen auch diejenigen die außerhalb Deutschlands
- 1. nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung hatten oder sich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- 2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland hat oder davon betroffen ist - kein Ausschluss vom Wahlrecht durch richterliche Entscheidung.
Bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen sind auch diejenigen Deutschen, die außerhalb Deutschlands ihren Wohnsitz haben wahlberechtigt wenn sie
- nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung hatten oder sich Aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland hat oder davon betroffen ist.
Wählen kann nur, wer in ein Verzeichnis der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer im Verzeichnis der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Verzeichnis er geführt wird. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Briefwahl oder oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk im Wahlkreis teilnehmen.
Informationen für Wahlberechtigte in der Landeshauptstadt Hannover
Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 15. August 2021. Wer zu diesem Tag mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover gemeldet ist und die Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts erfüllt, wird automatisch in das Verzeichnis der Wählenden ("Wählerverzeichnis") für diese Wahl eingetragen.
Die Wahlberechtigten erhalten bis zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigungskarte mit der Angabe des jeweiligen Wahlraums. Die Karte bestätigt die Eintragung in das Verzeichnis der Wahlberechtigten („Wählerverzeichnis"). Gleichzeitig dient die Karte außerdem als Briefwahlantrag. Wer bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und in der Landeshauptstadt Hannover wohnt, wendet sich bitte ab dem 6. September 2021 an das Wahlamt im Neuen Rathaus (Bürgersaal) oder ruft dort unter der Telefonnummer 168-41101 an. Das Auskunftstelefon für Wahlrechtsauskünfte wird bereits ab dem 2. August 2021 besetzt sein.
Außerdem kann das Verzeichnis der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") zu den Daten der eigenen Person sowie zu anderen im Verzeichnis eingetragenen Personen unter den im Wahlgesetz genannten Bedingungen in der Woche vom 6. bis 10. September 2021 im Neuen Rathaus, Bürgersaal zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 bis 15 Uhr.
Hinweise für Wahlberechtige in den weiteren 20 regionsangehörigen Städten und Gemeinden
Die Wahlberechtigten im Umland der Landeshauptstadt Hannover informieren sich bitte bei ihrem jeweiligen Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde bzw. auf deren Homepage. (Sie verlassen Hannover.de, es öffnet sich ein neues Fenster).